Seit dem 1. April gibt es zwei EBM-Leistungen zum Lungenkrebsscreening für Hausärztinnen und Hausärzte.
EBM
Beim Erstkontakt mit Herrn L. (s. Kasten oben) rechnet der Hausarzt die Versichertenpauschale 03000, die 03220, 03330 und 32128 ab; nach einer Woche erneut die 03330.
Für die Erstberatung zur Lungenkrebsfrüherkennung rechnet er für 20 Minuten dreimal die 01876 ab, sowie am Folgetag die 01875 für die Überweisung und die Erstellung des Berichts an den Radiologen.
GOÄ
Bei Abrechnung nach GOÄ fallen am ersten Tag die Nrn. 1, 7, 605, 605a, 250 und 3524 an. Bei der Kontrolle nach einer Woche erneut die Nr. 7 sowie die 605 und 605a für die Spirometrie. Für die Beratung zur Lungenkrebsfrüherkennung rechnet er für 20 Minuten die Nr. 3 mit 3,5-fachem Faktor ab; die Erstellung des Berichtes wird analog mit der Nr. 75 in Rechnung gestellt.
