SpickzettelEBM- und Check-up-Spicker für Q3/2025

Einige Änderungen haben sich im EBM und auch bei Impfungen ergeben. Diese haben die Rauchenden Köpfe in die Spickzettel für EBM und Check-up für das dritte Quartal 2025 integriert.
Einige Änderungen haben sich im EBM und auch bei Impfungen ergeben. Diese haben die Rauchenden Köpfe in die Spickzettel für EBM und Check-up für das dritte Quartal 2025 integriert.
Nachdem ein angestellter Arzt in eigener Zulassung arbeitete, wurde sein Honorar wegen fehlendem Fortbildungsnachweis gekürzt. Sein Argument, das ein neuer Fünfjahreszeitraum mit der neuen Tätigkeit begonnen habe, ließen die BSG-Richter nicht gelten.
Das Bundesozialgericht hat am Donnerstag (28.8.) den festgesetzten Regress gegen einen Internisten in Höhe von rund 490.000 Euro bejaht. Dieser hatte Sprechstundenbedarfsverordnungen nicht selbst signiert, sondern einen Unterschriftenstempel eingesetzt.
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es für den Notfalldatensatz im EBM mehrere Zuschläge zur Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale (EBM Nrn. 01640, 01641,01642). Ab dem neuen Jahr entfällt die 01641, dafür hält die neue 01643 Einzug in den EBM.
Ab dem 15. September sollen Praxen mit dem neuen Impfstoff Comirnaty® LP.8.1 beliefert werden. Nun sind auch die Suffixe zur Abrechnungsziffer bekannt.
Ab Oktober können Ärztinnen und Ärzte bei Kindern bis 12 Jahren, bei denen ein Verdacht auf ein Ober- oder Unterarmfraktur besteht, dies rasch mit einer Sonografie abklären. Auch Hausärztinnen und Hauärzten mit einer Genehmigung steht die Leistung zur Verfügung.
Viele kennen ihn noch nicht: Bei TIM handelt es sich um einen Sofortnachrichtendienst, mit dem eine Kommunikation in Echtzeit möglich ist. TIM wird in der Telematikinfrastruktur ergänzend zu KIM angeboten. Seit Juli wird er von den Kassen in die elektronische Patientenakte integriert und kann dann von Praxen zur schnellen Kommunikation mit Patienten genutzt werden.
Um digitale Anwendungen wie ePA und eRezept nutzen zu können, müssen sich Versicherte sicher identifizieren können. Nun listet die Gematik ein erstes Verfahren. Es soll nicht zuletzt die Nutzerfreundlichkeit deutlich erhöhen.
Rund jeder dritte Erwachsene nimmt regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel ein, vornehmlich Vitamin- und Mineralstoffpräparate. Doch was genau verbirgt sich dahinter, wie unterscheiden sich Nahrungsergänzungsmittel von Medikamenten – und was ist bei der Verordnung zu beachten?
Hand aufs Herz, wann haben Sie in Ihrer Praxis zuletzt ein internes Audit durchgeführt? Womöglich noch nie und was zunächst sehr zeitaufwendig klingt, kann dennoch nachhaltig bei der Verbesserung von Praxisabläufen helfen.
Die Konsultationspauschale 01436 EBM und die Versichertenpauschale schließen sich nicht immer aus. Auf die zeitliche Abfolge kommt es an.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.