Zwar können Hausärztinnen und Hausärzte mit Genehmigung ihrer KV bereits seit 1. April zum neuen Lungenkrebsscreening beraten.
In Rheinland-Pfalz gebe es, aufgrund der Komplexität der Genehmigungsverfahren, aber noch keine zertifizierte radiologische Einrichtung, die das Low-dose-CT als Screeningverfahren in Rheinland-Pfalz anbiete, macht der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Rheinland-Pfalz in seiner Vorstandspost 5/2026 aufmerksam.
Für die Untersuchung müssten die Patientinnen und Patienten noch Geduld aufbringen. Wichtig sei jedoch, so der Tipp der Vorsitzenden Dr. Barbara Römer, eine radiologische Präventivüberweisung auszustellen, da sie Teil der abzurechnenden Leistung sei. Bei dem späteren Radiologentermin sei dann nur auf “wiederverordnen” zu klicken. Ein Einstellen des Befundberichts in der ePA sei nicht vorgesehen. Der Befundbericht sei aber zwingend in Papierform beizulegen.
Bei pathologischen Befunden oder Fragen sei unverändert eine reguläre Überweisung zum CT Thorax mit dem Kreuz auf “Kurativ” bei der Überweisung nötig. Problematisch sei auch, so der weitere Hinweis des rheinland-pfälzischen Verbandes, dass die Beratung nur einmal von einer Ärztin oder einem Arzt abgerechnet werden kann.
Deshalb seien Patientinnen und Patienten unbedingt vor der Durchführung der zeitlich und organisatorisch aufwändigen Beratung zu fragen, ob die Beratung bereits in einer anderen Praxis (hausärztlich, pneumologisch, arbeitsmedizinisch, internistisch) durchgeführt worden ist.
red