GOÄWann dürfen Leistungen gesteigert werden?
Ärztliche Leistungen, die bei Privatversicherten erbracht werden, dürfen laut Paragraf 5 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gesteigert werden (1- bis 3,5-facher Satz). Wird über dem sogenannten Schwellenwert (2,3-fach) gesteigert, bedarf…
