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AbrechnungSekundär heilende Wunden: So wird per GOÄ abgerechnet

Für die Versorgung sekundär heilender Wunden stehen in der GOÄ mehrere Ziffern zur Verfügung. Hier kommt es auf die richtige Kombination an.

Der Patient war wegen eines perforierten Blinddarms notoperiert worden, anschließend kam es zu einer Wundinfektion (Symbolbild).

EBM

Beim Erstkontakt nach Entlassung Abrechnung der Versichertenpauschale (03000) sowie der Chronikerpauschale I (03220). Die Sonografie wurde mit der 33042, die CRP-Bestimmung mit der 32128 und die Wundversorgung beim dritten Mal mit der 02310 abgerechnet, außerdem noch die 03230.

Für die Veranlassung der Untersuchung des Wundabstriches gab der Hausarzt noch die Ausnahmekennziffer (AKZ) 32004 ein. Beim zweiten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt berechnete er die 03221 und zum Ende der Behandlung noch einmal die 32128 und die 03230.

GOÄ

Bei der ersten Behandlung des Patienten, nachdem er aus dem Krankenhaus entlassen war, rechnete der Hausarzt die Nrn. 1, 7, 250, 3524, 410, 3x die 420 sowie die Nr. 298 ab. Die Nr. 1 steigerte er mit dem 3,5-fachen Satz bei eingehender Beratung. Bei den weiteren Wundkontrollen wurde jeweils auf die Nr. 2006 zugunsten der Nrn. 1 und 5 verzichtet.

Schwerpunktthema: Sekundär heilende Wunden

Die entsprechende Position in der GOÄ ist die Nr. 2006. Bei wiederholten Konsultationen mit gleichzeitigem Arzt-Kontakt ist sie aber aufgrund der Punktzahl (63 P.) zugunsten der Kombination 1 und 5 (160 P.) zu vernachlässigen. Auch die Nr. 2006 beinhaltet die Abtragung von Nekrosen und ist deshalb nicht neben der – höher bewerteten – Nr. 2065 abrechenbar. Neben der Nr. 2006 sind jedoch Verbände abrechenbar, die Nr. 200 und 204; beide auch gemeinsam, wenn einerseits ein abdeckender (200) und andererseits ein komprimierender (204) Verband erforderlich ist. Auf keinen Fall dürfen die Sachkosten gemäß § 10 GOÄ vergessen werden.

Quellen:

  1. ebm.kbv.de/
  2. www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)
  3. www.abrechnung-medizin.de/docs?alias= goae (Kommentar zur GOÄ, begründet von Dr. med. D. Brück)
  4. www.ebm-goä.de/ (Der Kommentar zu EBM und GOÄ; begründet von Wezel/Liebold)
  5. www.icd-code.de/
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