Ein Patient kommt in die hausärztliche Praxis, um seinen rötlich verfärbten Urin abklären zu lassen, der nach 3 Wochen erneut auftrat. Als Hausärztin/Hausarzt sollten Sie in dieser Situation auch immer an einen möglichen urologischen Tumor denken.
Abrechnung der 03000 mit automatischer Ergänzung von 03040, 03060, 03061 und 32001 durch die KV. Urinuntersuchung: 32031 und 32033; die 32151 zum Ausschluss einer Infektion. Die Sono wird mit der 33042 abgerechnet, das Gespräch mit der 03230.
GOÄ
Bei GOÄ-Anrechnung Abrechnung der Nrn. 1, 7 und 11. Für die Blutabnahme Abrechnung der Nr. 250 sowie der einzelnen Laborparameter. Urinuntersuchung: Nrn. 3511, 3531 und 4605. Der in der Praxis durchgeführte NMP22-Test wird analog mit der Nr. 3911 abgerechnet.
Die Sonografie kann mit der Nr. 410 und max. 3 x mit der Nr. 420 abgerechnet werden. Für die eingehende Besprechung der Ergebnisse kommt die Nr. 3 in Frage, alternativ auch die Nr. 34.
HZV
Bei einem bei der AOK versicherten Patienten in Hessen käme die sog. Struktur- und Qualitätspauschale (SQP/9,00 €) neben der Behandlungspauschale (BP/40,00 €) zur Abrechnung.
Als Zuschläge wären bei entsprechenden Nachweisen ein Sonografie-Zuschlag von 8,00 €, ein Kleine Chirurgie-Zuschlag von 5,00 € und ein Psychosomatik-Zuschlag von 6,00 € jeweils einmal pro Versichertenteilnahmejahr möglich. Zusätzliche Einzelleistungen sind in diesem Fall nicht abrechenbar.
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Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
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