
HZV
In Hessen wird die Sonografie des Abdomens (33042) in allen Hausarztverträgen (HZV) einzeln mit 21 Euro vergütet, maximal zweimal im Behandlungsfall. Bei den Urinuntersuchungen taucht die 32151 für den Eintauchnährboden in keinem Ziffernkranz auf und muss somit über die KV abgerechnet werden.
Für die 32033 (Streifentest) gilt dasselbe bei den Verträgen mit der AOK, mit den durch spectrumK vertretenen BKKen, den Ersatzkassen und der IKKclassic. Bei den anderen Verträgen (mit durch die GWQ vertretenen BKKen und IKKen, durch die VAG vertretenen BKKen, der LKK und der TK) ist die 32033 in der Pauschale enthalten. Die 32031 ist in allen Verträgen Teil der Pauschale.
Schwerpunkt: Urinuntersuchungen
Für den “Urinstatus” bietet der EBM die 32033 (0,50 Euro) für den Streifentest und die 32031 (0,25 Euro) für die Untersuchung des Sediments an. Dabei ist auch bei Mehrfachstreifen die Ziffer nur einmal abrechenbar.
Der Streifentest für die GU (neben 01732) ist nur mit der 32880 abrechenbar. Der Eintauchnährboden ist mit der 32151 EBM abrechenbar. Für die Untersuchung des Urins auf Mikroalbumin hält der EBM die Ziffer 32135 (1,55 Euro) vor.
Die Kosten für Teststreifen und Eintauchnährböden sind im Honorar enthalten. Lediglich Teststreifen, die nur Glucose, Eiweiß, spezifisches Gewicht oder den pH-Wert anzeigen, sind über Sprechstundenbedarf zu beziehen. Neben den Leistungen der präoperativen Diagnostik (Nrn. 31010 bis 31013) sind alle anderen Laborleistungen am selben Tag ausgeschlossen, somit auch Urinuntersuchungen.
In der GOÄ gibt es für den Urinstatus zweimal zwei Positionen: einmal im Abschnitt MI und einmal im Abschnitt MIII. Dabei sind die Nrn. 3511 (MI / Streifentest / 2,91 Euro) und 3531 (MI / Urinsediment / 4,08 Euro) höher bewertet als die MIII-Leistungen: Nr. 3652 für den Streifentest (2,04 Euro) und Nr. 3653 für das Sediment (2,91 Euro).
Der Eintauchnährboden wird mit der Nr. 4605, die Mikroalbumintestung mit der Nr. 3736 abgerechnet. Der Blasentumormarker kann analog mit der Nr. 3911 abgerechnet werden. Hier sind wie bei allen anderen Laboranalysen auch die Testkosten Teil des Honorars.
Quellen:
www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)
www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)
Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)
Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Juli 2022
www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006
www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche