Frau M. sorgt sich, an der Schilddrüse (SD) erkrankt zu sein (siehe Kasten unten).
EBM
Der Erstkontakt wird mit 03000 und 03230 EBM abgerechnet. Im weiteren Verlauf die 03322 und 03241 sowie die 33012 für die SD-Sonografie, zum Ende der Diagnostik noch die 35100 zum Ausschluss einer psychosomatischen Störung.
Die Laboranalysen rechnet die Laborgemeinschaft (LG) ab.
GOÄ
Bei Beginn eines neuen Behandlungsfalles fallen die Nrn. 3 und 7 GOÄ an. An den nächsten Tagen dann die Nr. 250 sowie die Positionen der Laboranalysen aus dem Kapitel MII, die Nr. 651 für das Ruhe-EKG, die Nr. 659 für das Langzeit-EKG sowie die Nr. 417 für die SD-Sonografie.
Der Ausschluss einer psychosomatischen Störung kann analog mit der Nr. 806 abgerechnet werden.
HZV
In Hessen wird die SD-Sonografie (33012) in allen Hausarztverträgen als Einzelleistung mit 11 Euro honoriert. Die TSH-Bestimmung (32101) ist nur im AOK-Vertrag nicht im Ziffernkranz enthalten und muss dort gesondert über die LG mit der KV abgerechnet werden.
Bei der Psychosomatik (35100) ist es diffiziler. Bei den durch spectrumK vertretenen BKKen/IKKen sowie den EK wird sie als Einzelleistung mit 20 Euro vergütet.
Bei den meisten Kassen wird sie in Form eines Zuschlags zur Behandlungspauschale honoriert: bei der TK mit 4 Euro pro Quartal; bei der LKK mit 8 Euro, einmal im Versichertenjahr; bei der IKKclassic mit 7 Euro pro Quartal; bei der AOK mit 1,50 Euro pro Quartal; bei den durch GWQ vertretenen BKKen/IKKen mit 4 Euro je Quartal; bei den durch VAG vertretenen BKKen/IKKen mit 10 Euro, einmal im Versichertenjahr.
Schwerpunkt: SD-Diagnostik in der Hausarztpraxis
Da die Schilddrüse in vielen Situationen zumindest differentialdiagnostisch mit im Spiel ist, kommt der klinischen, laborchemischen und auch morphologischen Diagnostik eine wesentliche Rolle auch für die Erstdiagnostik zu.
Die klinische Untersuchung ist im EBM im Honorar der 03000 enthalten, bei der GOÄ kann sie abhängig vom erforderlichen Untersuchungsumfang in den Nrn. 5, 7 oder 8 integriert sein.
Immer wieder müssen dabei auch psychosomatische Probleme ausgeschlossen werden: Abrechnung mit der 35100 im EBM oder analog mit der Nr. 806 in der GOÄ.
Labordiagnostisch können Hausärzte meist selbst keine Honorare generieren. Im EBM kann als Suchtest die TSH-Bestimmung veranlasst werden, dies wird aber dann durch die LG abgerechnet. In der GOÄ sind alle Hormonwerte MIII-Leistungen und nur unter den Vorgaben des Paragrafen 4 Abs. 2 GOÄ als eigene Leistung abrechenbar.
Bleibt noch die morphologische Diagnostik, die Sonografie. Hier hat die Hausarztpraxis bei vorliegender KV-Genehmigung die Möglichkeit der Abrechnung mit der 33012 EBM. Bei GOÄ-Abrechnung gibt es ebenfalls eine spezielle Leistung für die SD-Sonografie, die Nr. 417, hier aber ohne spezielle Genehmigung abrechenbar.
Zusammenfassend können Hausärztinnen und Hausärzte viele Schilddrüsenverdachtsprobleme selbst lösen, müssen aber bei relevanten Befunden letztlich die fachärztliche Spezialdiagnostik, insbesondere die weiterführende Labordiagnostik und die Nuklearmedizin hinzuziehen.
Quellen:
www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)
www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)
Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)
Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand April 2023
www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006
www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche