Wird eine individuelle Gesundheitsleistung angeboten, ist der Abschluss eines Behandlungsvertrags empfehlenswert.
EBM
Beim Besuch der Notfallsprechstunde rechnet der Hausarzt die 03000 EBM (VP) sowie 03230 ab. Beim zweiten Termin dann Impfung gegen Td-IPV zu Lasten der GKV im Rahmen der regionalen Impfvereinbarung mit der Sondernummer 89302R.
GOÄ
Ist Herr R. privatversichert, wird der erste Termin mit der 3 und 7 GOÄ abgerechnet, dazu die Nr. 250 für die Blutabnahme in Zusammenhang mit der Reiseberatung. Der zweite Termin, die eigentliche Reiseberatung, erfolgt dann als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), deshalb zunächst Abschluss des Behandlungsvertrages.
Abrechnung der Nrn. 1 und 5, außerdem die Nr. 375 für die Impfung gegen Hepatitis A. Dabei wird die Nr. 1 mit dem 3,5-fachen Faktor abgerechnet. Die zweite Impfung erfolgt nach sechs Monaten. Der Impfstoff für Hepatitis A kann dem Patienten bei Entnahme aus dem privaten Praxisbedarf in Rechnung gestellt werden, oder aber Sie stellen dem Patienten ein Privatrezept aus.
