Abrechnung03000 und 01436 EBM: Ausschluss ist eine Frage der Zeit
Die Konsultationspauschale 01436 EBM und die Versichertenpauschale schließen sich nicht immer aus. Auf die zeitliche Abfolge kommt es an.
Die Konsultationspauschale 01436 EBM und die Versichertenpauschale schließen sich nicht immer aus. Auf die zeitliche Abfolge kommt es an.
Nachdem ein angestellter Arzt in eigener Zulassung arbeitete, wurde sein Honorar wegen fehlendem Fortbildungsnachweis gekürzt. Sein Argument, das ein neuer Fünfjahreszeitraum mit der neuen Tätigkeit begonnen habe, ließen die BSG-Richter nicht gelten.
Die Lebenszeitprävalenz für ein Basalzellkarzinom liegt in Mitteleuropa bei über zehn Prozent. Nicht selten wird eine verdächtige Hautveränderung zunächst in der Hausarztpraxis vorgezeigt oder zufällig entdeckt. Hausärztinnen und Hausärzte sollten also verdächtige Läsionen erkennen können, um eine weitere Abklärung zu veranlassen.
Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) hat in den vergangenen Jahren ihre Haltung zum Einsatz von medizinischem Cannabis verändert – von anfänglicher Zurückhaltung hin zu einer zunehmend differenziert-positiven Bewertung. Was sind die Gründe für diesen Wandel? Ein Gespräch mit DGS-Präsident Dr. Richard Ibrahim.
Weniger Fälle, weniger Hospitalisierungen: Einer Auswertung des Robert Koch-Instituts zufolge hat die Einführung der RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab für alle Säuglinge deutliche Effekte auf die Erkrankungsfälle und Zahl der RSV-assoziierten Hospitalisierungen.
Arztpraxen können den an die Omikron-Variante LP.8.1 angepassten Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer erstmals für die Woche ab dem 15. September bestellen. Die Vakzine steht in drei Dosierungen für alle Altersgruppen zur Verfügung. Allerdings: Ein Bezug von Einzeldosen ist auch für LP.8.1 nicht möglich.
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es für den Notfalldatensatz im EBM mehrere Zuschläge zur Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale (EBM Nrn. 01640, 01641,01642). Ab dem neuen Jahr entfällt die 01641, dafür hält die neue 01643 Einzug in den EBM.
Rund jeder dritte Erwachsene nimmt regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel ein, vornehmlich Vitamin- und Mineralstoffpräparate. Doch was genau verbirgt sich dahinter, wie unterscheiden sich Nahrungsergänzungsmittel von Medikamenten – und was ist bei der Verordnung zu beachten?
Ab dem 15. September sollen Praxen mit dem neuen Impfstoff Comirnaty® LP.8.1 beliefert werden. Nun sind auch die Suffixe zur Abrechnungsziffer bekannt.
Auch die zweite Runde der Gespräche von Kassen und Ärzten blieb in puncto Orientierungswert erfolglos. Beschlossen wurden jedoch bereits die Veränderungsraten der Demografie und Morbidität für 2026. Beide liegen erstmals in allen KV-Bereichen im Minusbereich – aus zwei Gründen.
Die 03040 EBM wird zum 1. Januar 2026 neu geregelt. Welche Voraussetzungen Praxen für die Abrechnung genau erfüllen müssen, hat der Bewertungsausschuss nun beschlossen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisiert scharf, dass die Chance einer grundlegenden Reform vertan wurde. Ein Überblick, wie sich die neue Pauschale berechnet.
Es war zu erwarten, nun ist offiziell verkündet: Die erste Verhandlungsrunde zum Orientierungswert für 2026 ist gescheitert. Zu weit liegen die Positionen von Kassen und Ärzten auseinander. Nächste Woche geht es weiter.
Die STIKO empfiehlt die HPV-Impfung für Jungen und Mädchen von 9 bis 14 Jahren, versäumte Impfungen sollen bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden. Doch HPV-Infektionen kennen keine Altersbegrenzung. Krebsprävention fängt früh an… und hört bei Erwachsenen nicht auf. Wichtig: Viele gesetzliche und private Krankenversicherungen zahlen die HPV-Impfung auch noch für erwachsene Frauen und Männer bis 26 Jahre.
Expertenbeitrag von Prof. Dr. med. Markus Stücker. Die medizinische Kompressionstherapie (MKT) ist die leitliniengerechte, konservative Basistherapie des Ulcus cruris venosum (UCV). Sie fördert eine schnellere Wundheilung und ist nach Abheilung der entscheidende Aspekt der UCV-Rezidivprophylaxe [1]. Aktuelle GKV-Routinedaten zeigen jedoch eine deutliche Unterversorgung mit MKT bei Patientinnen und Patienten mit UCV [2].
Eine aktuelle randomisierte, kontrollierte klinische Studie (Varikose-Studie) bestätigte die Wirksamkeit medizinischer Kompressionsstrümpfe (MKS) der Kompressionsklasse I (KKL I) bei Patientinnen und Patienten mit unkomplizierter Varikose und untermauert damit den leitliniengerechten Einsatz von MKS als Basistherapie bei Venenleiden [1-3].
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