Berlin. Eigentlich sollte mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) auch eine Verlängerung der Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung erfolgen.
Da sich das Gesetz aber weiter verzögert hat, sind die Regelungen am 2. Dezember ausgelaufen.
Ersatzkassen preschen vor
Die Ersatzkassen haben nun aber erklärt, dass sie die Kosten für sonstige Produkte zur Wundbehandlung im gleichen Umfang übernehmen wie bisher. [habox:ad] So müssen Ärztinnen und Ärzte keine Regresse fürchten. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung am Donnerstag (4.12.) über ihre Praxisnachrichten mit.
Arztpraxen brauchen Klarheit
Die Ersatzkassen folgen damit einer Bitte des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die Regelungen weiter anzuwenden.
Auch der GKV-Spitzenverband hatte eine gleichlautende Empfehlung an seine Mitglieder ausgesprochen, so die KBV weiter, die fordert: Auch die anderen Kassen sollten dem Beispiel der Ersatzkassen folgen. Ärztinnen und Ärzte benötigen hier dringend Klarheit. at
