Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

Praxis-WeihnachtsfeierSo ist das Praxisteam unfallversichert

Der erste Advent steht vor der Tür – und damit auch die Zeit der Weihnachtsfeiern. Doch wann sind Mitarbeitende dabei unfallversichert? Die Gesetzliche Unfallversicherung nennt vier Voraussetzungen – und zeigt klare Grenzen für den Versicherungsschutz auf.

Lichterglanz in der Vorweihnachtszeit: Viele Praxisteams gehen jetzt gemeinsam essen, um das Jahr ausklingen zu lassen.

Berlin. Wenn sich das Jahr dem Ende nähert, nutzen auch viele Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber die Gelegenheit, dem Team ihre Wertschätzung zu zeigen und den Zusammenhalt zu fördern – mit einer Weihnachtsfeier. Damit das Team dabei unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) steht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Daran erinnert die DGUV aktuell.

Wichtig: Auch der direkte Hin- und Rückweg zur oder von der Feier ist versichert – vorausgesetzt, dieser wird nicht privat unterbrochen. “Wer nach der Feier beispielsweise noch in eine Bar oder auf den Weihnachtsmarkt geht, ist dabei in der Regel nicht länger gesetzlich unfallversichert”, führt die DGUV aus.

Die DGUV nennt vier Kriterien für den Versicherungsschutz:

  • Die Feier muss vom Unternehmen selbst organisiert oder zumindest offiziell gebilligt worden sein. Eine spontane Zusammenkunft unter Kolleginnen und Kollegen ohne Wissen der Unternehmensleitung zählt also nicht als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung.
  • Die Unternehmensleitung oder eine von ihr beauftragte Person (Führungskraft) muss an der Feier teilnehmen.
  • Die Feier muss allen Beschäftigten offenstehen – eine exklusive Veranstaltung für einen ausgewählten Personenkreis erfüllt diese Bedingung nicht. Versicherungsschutz kann aber auch bestehen, wenn kleinere Organisationseinheiten großer Unternehmen eine Feier durchführen. Die Unternehmensleitung muss allerdings zugestimmt haben.
  • Der Zweck der Feier muss darin bestehen, das Betriebsklima zu stärken.

„Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht Versicherungsschutz während des offiziellen Programms der Veranstaltung und solange noch eine Mehrzahl der Teilnehmenden da ist“, heißt es.

Es gibt jedoch auch klare Grenzen des Versicherungsschutzes. So sind Unfälle, die hauptsächlich auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind, nicht versichert.

Wichtig: Auch für externe Gäste gilt der Schutz nicht – dazu zählen Familienangehörige, Partnerinnen und Partner oder ehemalige Kolleginnen und Kollegen, die eingeladen wurden. – jas 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.