Bei einer Praxisgründung stellen sich drei zentrale Fragen:
Frage 1: Neugründung oder Praxisübernahme?
Ist der gewünschte Niederlassungsort ein zulassungsbeschränktes Gebiet? Wenn ja, dann bleibt eigentlich nur der Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder eine Praxisübernahme. In allen anderen Fällen kann man auch neu gründen. Zahnärzte kennen das nicht – hier gibt es immer Niederlassungsfreiheit.
Die Bedeutung des Personals
Der maßgebliche Engpass ist heute bei Ärztinnen und Ärzten – wie in vielen Branchen – das Personal. Besteht die Möglichkeit sich in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) einzukaufen oder eine Einzelpraxis zu übernehmen, die über ein eingespieltes Praxisteam verfügt, ist dies ein nicht zu unterschätzender Vorteil.
Bei der Übernahme einer Einzelpraxis ist deshalb die begleitende Übergabe durch den Praxisabgeber und die Möglichkeit von dessen nachlaufender Mitarbeit im Anstellungsverhältnis von entscheidender Bedeutung (wenn es menschlich passt). Damit ist nicht nur die medizinische Mitarbeit als Angestellter gemeint.
Vielmehr erleichtert der gleitende Übergang das Hineinwachsen in die organisatorischen Strukturen einer Praxis, aber vor allem die Überleitung in ein gutes Verhältnis zwischen Ärztin/ Arzt und Team.
Praxisübernahme
Prüfen Sie, ggf. mit Hilfe eines Steuerberaters, die betriebswirtschaftlichen Zahlen:
- Sind die medizinischen Geräte auf einem mindestens akzeptablen Stand? Cave: Teils sind Prüfsiegel notwendig!
- Mietvertrag: Wie lange ist der Standort gesichert oder zu welchen Konditionen ist man hier gebunden (evtl. überhöhte Miete an den Ehegatten des Übergebers)? Beachten Sie in diesem Zusammenhang mögliche Verlängerungsoptionen, da die Standortsicherheit im Falle einer Finanzierung ein maßgeblicher Aspekt ist.
- Gibt es einen Renovierungsstau?
- Bei der Praxissoftware werden gerade in älteren Einzelpraxen oft fast schon historisch zu nennende Schätzchen genutzt. Das sollte man direkt mit Praxiseintritt verändern. Aber auch hier ist das psychologische “Mitnehmen” des Übergebers und des gesamten Praxisteams wichtig.
- Passt der geforderte Kaufpreis? Wie ist die Bewertung zustande gekommen? Ein spezialisierter Steuerberater sollte immer in der Lage sein, eine tragfähige Bewertung vorzunehmen – unabhängig davon welche Seite (Käufer, Verkäufer) er begleitet.
Überlegungen bei der Neugründung
- Wie komme ich an Personal, wenn dieses sich im Vorhinein keine Infos über die Praxis einholen kann? Die gibt es ja noch nicht. Mitunter kommt es vor, dass ein bis zwei Mitarbeitende aus der Praxis mitkommen, in der man vorher angestellt gearbeitet hat. Zu bedenken dabei ist: Das ist nicht nur für Arzt oder Ärztin, sondern auch fürs Personal ein “Abenteuer”.
- Wie schaffe ich meine organisatorischen Strukturen? Was habe ich mir vorher in der Anstellung abgeschaut? Welche Praxissoftware setze ich ein?
- Wie komme ich an Patienten? Man braucht einen Marketingplan und eine gute Standortanalyse. Gibt es im näheren Umfeld Praxen mit Inhabern kurz vor der Rente, die keinen Nachfolger finden? Hier verfügen unter anderem spezialisierte Steuerberater über Datenbanken mit entsprechenden Informationen.
Frage 2: Einzelpraxis oder BAG?
Einzeln oder gemeinsam ist eine wichtige Frage, die auch eine gute Kenntnis über sich selbst voraussetzt. Bin ich eher der Typ für eine Einzelpraxis mit allen Gestaltungsfreiheiten, aber auch der alleinigen Verantwortung? Oder ist mir die Verteilung der Verantwortung auf mehrere Schultern, das Teamplay und der fachliche Austausch wichtiger?
Unter den Gedanken der Risikoabsicherung des Praxiswertes für den Todes-/ Berufsunfähigkeitsfall hat die BAG einen Vorteil. In der Einzelpraxis wird es im Risikofall deutlich schwieriger für die Angehörigen, den Praxiswert zu sichern und zu verwerten.
In der BAG kann im Gesellschaftsvertrag eine Regelung geschaffen werden, nach welcher Berechnungsmodalität die Erben abgefunden werden müssen. Dazu gehört dann auch die Sicherstellung der Liquidität der BAG für den Risikofall. Diese kann z.B. über eine Risiko-Lebensversicherung mit dem Gesellschafter als versicherte Person und der BAG als Begünstigtem erfolgen.
Frage 3: Wie finanziere ich mein Vorhaben?
Insbesondere in strukturschwachen Gebieten werden häufig nicht nur zinsgünstige Darlehen, sondern auch echte Zuschüsse von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gezahlt. Dies hängt sehr vom Gebiet ab (Beispiel: NRW Bank Zukunft Invest). Auch zinsgünstige KfW-Darlehen für Existenzgründer spielen eine Rolle. Recherchieren Sie unbedingt mögliche Förderungen!
Varianten der Bankfinanzierung
Möglichkeit 1 klassische 10-Jahres-Volltilgung: Vorteil: kein Zinsänderungsrisiko; Nachteil: hohe Liquiditätsbelastung; Wichtig: Sondertilgungsmöglichkeiten einbauen
Möglichkeit 2 für Disziplinierte: Finanzierungslaufzeit 15 oder 20 Jahre, aber mit dem Ziel nach 10 Jahren fertig zu sein. Idee: Differenz zwischen tatsächlicher Annuität und notwendiger Annuität bei einer 10-Jahres-Volltilgung wird gespart.
Das sichert Flexibilität (längere Anlaufphase als geplant, unvorhergesehene Investitionen in medizinisches Gerät etc.). Bei Laufzeiten länger als 10 Jahre kann nach 10 Jahren mit einem halbem Jahr Kündigungsfrist gekündigt werden (BGB-Regelung). Grundsätzlich ist die Option eines tilgungsfreien Erstjahrs sinnvoll.
Ein zusätzlicher Betriebsmittelkredit ist sinnvoll, um den Zeitverzug zu überbrücken, bis die Abschlagszahlungen/Restzahlungen der KV im normalen Rhythmus fließen (mind. 6-7 Monate). Um hier einen angemessenen Kreditrahmen zu bestimmen, sollte dieser Aspekt mit einer sog. Tragfähigkeitsrechnung/Existenzgründungsplanung auf Monatsbasis ermittelt werden. Diese sollte entweder durch einen spezialisierten Steuerberater oder einen anderen spezialisierten Gründungsberater für Ärztinnen und Ärzte erstellt werden.
Von endfälligen Darlehen, die mit Tilgungsinstrumenten unterlegt werden (Lebens- oder Rentenversicherung etc.) ist eher abzuraten. In der Vergangenheit haben sich diese Zinsdifferenzwetten zu oft als nicht tragfähig erwiesen.
Zusammenfassung
Das Thema Existenzgründung bei Ärztinnen und Ärzten ist sehr umfassend. Hier wurden nur drei Aspekte rausgegriffen. Berufsrechtliche, steuerliche und auch rechtliche Punkte etwa hinsichtlich Kaufvertrag etc. bedürfen einer professionellen Begleitung, um spätere Probleme zu vermeiden.
