Die Operationsvorbereitung ist in der Hausarztpraxis keine seltene Leistung – und doch ranken sich allerhand Unsicherheiten und Halbwahrheiten rund um die Abrechnung der 31010 bis 31013 EBM. Zeit, mit diesen aufzuräumen.
Fadenzug: Nicht selten steht es im Ermessen des Hausarztes, die Leistung einfach im Rahmen der Quartals pauschale zu erbringen.
Mythos 1: Prä-Op beinhaltet immer dieselben Leistungen.
Der obligate Leistungsinhalt der “Operationsvorbereitung” richtet sich im Wesentlichen nach dem Alter des Patienten (Tab.). Immer obligat ist eine körperliche Untersuchung (“Ganzkörperstatus”) sowie die Prüfung der Eignung für eine ambulante Operation – sowohl mit Blick auf Vorerkrankungen als auch hinsichtlich des häuslichen Umfelds.
Des Weiteren ist die Dokumentation sowie die schriftliche Befundmitteilung für Anästhesist und/oder Operateur verpflichtend, und der Patient (und ggf. die Bezugsperson) muss über die Vor- und Nachteile einer ambulanten oder belegärztlichen Operation aufgeklärt und beraten werden.
Die Überprüfung der Operationsfähigkeit gehört zu den fakultativen Leistungsinhalten.
Wichtig: Laboruntersuchungen werden entgegen häufiger Überzeugungen erst ab 60 Jahren obligat verlangt, ein EKG erst ab dem Alter von 40 Jahren (s. Mythos 4).
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