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Serie "Kinder- und Jugendvorsorge"Vorsorgeuntersuchung U7

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sollen zur Früherkennung von Krankheiten beitragen, welche die körperliche, geistige oder psychosoziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beeinträchtigen können. Ebenso sind Hinweise auf Kindeswohlgefährdung durch Misshandlung oder Vernachlässigung relevante Untersuchungsinhalte.

Eine gründliche Anamneseerhebung ist Teil der Untersuchung.

Die Vorsorgeuntersuchung U7 wird im Alter von 21 bis 24 Lebensmonaten durchgeführt. Sie beinhaltet eine Ganzkörperuntersuchung des Kindes. Grundlegend sind die Erfassung von Gewicht, Größe, Kopfumfang und Body Mass Index und das Eintragen dieser Werte in die entsprechenden Perzentilenkurven im Vorsorgeheft. Zusätzlich muss der Impfstatus überprüft werden. Eine gründliche Anamneseerhebung ist ebenfalls Teil der Untersuchung.

Die apparativen Ausstattungen wurden bereits im Rahmen des Beitrages zu U2/U3 (Ausgabe 18/2024) dargestellt. Insbesondere sollten Bauklötze, Bilderbuch, Papier und Stift und zum Beispiel ein Steckpuzzle sowie ein Ophthalmoskop (Brücknertest) nicht fehlen.

Bei der Anamneseerhebung steht am Anfang die Frage an die Eltern nach der Zufriedenheit mit der bisherigen Entwicklung (Motorik, Sprachentwicklung, Sozialverhalten, Interaktion mit anderen Personen und Kindern und emotionale Kompetenz). Auch die Frage nach Rückmeldungen aus Kita oder Kindergruppen kann zusätzliche Informationen liefern.

Selbstverständlich wird auch nach akuten Erkrankungen oder Auffälligkeiten gefragt. Zudem ist die Frage nach Essverhalten und Stuhlgang ein Bestandteil der Anamnese.

Hierzu sind entsprechende Fragepunkte als Leitfaden im gelben Vorsorgeheft aufgeführt. Verweisen möchten wir insbesondere auf das Sonderheft Familienmedizin. Dieses kann unter dem Link im Service-Kasten bestellt werden. Auch die Fragebögen zu jeder Vorsorge sind als Download vorhanden. Aus der Erfahrung zeigt sich, dass diese bereits von den Eltern im Vorfeld der Untersuchung (zum Beispiel im Wartebereich) ausgefüllt werden können.

Bezüglich der motorischen Entwicklung sollte ein Kind frei laufen sowie drei Treppenstufen mit Festhalten gehen können. Es sollte sich aus dem Laufen heraus frei bücken können, um zum Beispiel einen Gegenstand aufzuheben. Zur Überprüfung der Feinmotorik kann man das Kind Würfel (mindestens 3) übereinanderstapeln und Teile in einem einfachen Steckpuzzle einfügen lassen. Außerdem sollte das Kind eine flache Spirale malen können.

Wichtig ist die Überprüfung der Sprachentwicklung und insbesondere des Sprachverständnisses. Ein Kind sollte mit zwei Jahren einen Wortschatz von circa 10 bis 20 Worten haben. Darunter fallen auch Wörter in der “eigenen Sprache” des Kindes. Immer wieder stellen wir jedoch bei Anamnese und Untersuchung fest, dass die Sprachentwicklung zurückbleibt. Eltern müssen dazu angehalten werden, die aktive Sprache zu fördern und nicht dem Kind das “Sprechen abzunehmen”.

Vorlesen und gemeinsames Betrachten von Bilderbüchern fördern die Sprachentwicklung. Sehr wichtig ist insbesondere das Sprachverständnis. Die/der Zweijährige sollte auf Befragen Körperteile wie Mund, Nase, Arm oder Bein zeigen und auch Personen richtig zuordnen können (“wo ist Mamas Nase? Wo ist deine Nase?”).

Beim gemeinsamen Betrachten von Bilderbüchern können einfache Gegenstände oder Lebewesen korrekt gezeigt werden. Auch einfache Tierlaute (“Wie macht der Hund? Wie macht die Katze?”) werden geäußert.

Überprüfung des Impfstatus gehört zu jeder Vorsorge

Die körperliche Untersuchung umfasst die Erfassung des Ganzkörperstatus am vollständig entkleideten Kind. Die Untersuchung und Auskultation von Herz, Lunge, Blutdruck, Puls und Atemfrequenz sowie die Untersuchung des Abdomens und der gesamten Haut sowie des Genitals sind obligatorisch.

Insbesondere sind bei Jungen Veränderungen der Lage und Form der Hoden zu erfassen. Auch die Untersuchung des Rachens, des Mundes sowie der Ohren und Augen inclusive des Brücknertests sind Bestandteil der Untersuchung. Zudem werden Bewegungsapparat, Muskeltonus und Spontanbewegungen erfasst.

Die Überprüfung des Impfstatus gehört zu jeder Vorsorgeuntersuchung. Im Alter von zwei Jahren sollten alle Grundimmunisierungen abgeschlossen sein. Die zweimalige Masern-, Mumps-, Röteln- und Windpockenimpfung ist Pflicht für die Aufnahme in Kindereinrichtungen beziehungsweise Schule. Noch nicht erfolgte Impfungen sollten im Rahmen der U7 unbedingt nachgeholt werden.

Weitere Beratungspunkte sind der Hinweis auf eine zahnärztliche Untersuchung (zahnärztliches Kinderuntersuchungsheft), die Beratung zur Fluoridgabe, UV-Schutz und insbesondere Unfallverhütung.

Bei Entwicklungsverzögerungen kann eine Beratung oder Verordnung von weiterführenden Maßnahmen wie Krankengymnastik, Ergotherapie, Frühen Hilfen oder Frühförderung sinnvoll und notwendig sein. Häufig empfiehlt sich jedoch ein abwartendes Verhalten und eine zeitnahe Kontrolle der Auffälligkeit. Insbesondere die Sprachentwicklung zeigt eine erhebliche Variabilität und eine Kontrolle nach einigen Wochen bringt oftmals einen altersgemäßen Befund.

Mögliche Interessenkonflikte: Der Autor hat keine deklariert.

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