Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

AbrechnungInfusionen, Gespräche, Akupunktur… EBM-Abrechnung der Schmerztherapie

Bei der Abrechnung schmerztherapeutischer Leistungen heißt es aufgepasst: Denn beim Ansatz spezieller EBM-Leistungen gilt es Vergleiche anzustellen, damit kein Geld verloren geht.

Von Rückenschmerzen sind viele Arbeitnehmende betroffen.

Für die Abrechnung vieler Leistungen ist eine KV-Genehmigung nötig.

EBM

Beim aktuellen Kontakt setzt der Hausarzt (s. Kasten oben) zunächst die 03000, 03220 und 03230 EBM an. Im weiteren Verlauf rechnet er einmal die 35100 sowie die 03221 ab. Einmalig die 30201 zur Lockerung der ISG bds., später Abrechnung der Akupunktur mit den Nrn. 30790 und 30791. Bei den Folgekonsultationen dann wiederholt auch Ansatz der 03230.

GOÄ

Der erste Termin wird nach GOÄ mit den Nrn. 3 und 7 abgerechnet. Danach dann bei den weiteren Terminen Abrechnung der Nrn. 271 für die Schmerzmittel-Infusionen, die Nr. 3006 für die ISG-Manipulation und die Nr. 806 analog für die psychosomatische Diagnostik. Die Akupunktursitzungen werden jeweils mit der Nr. 269a berechnet. Im Verlauf dann bedarfsabhängig die Nrn. 1, 3 und 5.

HZV

In den Hausarztverträgen in Schleswig-Holstein müssen sowohl die Leistungen der Manuellen Medizin (Abschnitt 30.2) als auch der Schmerztherapie (Abschnitt 30.7) gesondert über die KV abgerechnet werden. Honoriert wird in der HVZ aber die psychosomatische Diagnostik (35100), und zwar bei den durch spectrumK vertretenen BKKen und IKKen als Einzelleistung mit 20 Euro.

In allen anderen Verträgen wird ein jeweils unterschiedlicher Zuschlag bezahlt: AOK: 8 Euro pro Versichertenjahr (VJ); BKK/IKK (GWQ): 5 Euro pro VJ; Bahn-BKK: 4 Euro pro Quartal für jeden Versicherten; EK: 6 Euro pro VJ, auf jede abgerechnete P1-Pauschale; IKKclassic: 7 Euro pro VJ auf jede abgerechnete P1-Pauschale; TK: 4 Euro pro Quartal für jeden eingeschriebenen Versicherten.

Schwerpunkt: Schmerztherapie beim Hausarzt im EBM

Für die Abrechnung schmerztherapeutischer Leistungen stehen Hausärztinnen und -ärzten Leistungen aus verschiedenen EBM-Kapiteln zur Verfügung, teils mit und teils ohne Genehmigung.

Abschnitt 03

Neben der Versichertenpauschale (03000) ist hier an erster Stelle das problemorientierte ärztliche Gespräch zu nennen (03230). Zu beachten ist bei der 03230 das maximale abrechenbare Punktzahlvolumen von 64 Punkten pro Behandlungsfall. Ebenfalls von Bedeutung sind hier die Chronikerpauschalen (03220, 03221).

Abschnitt 02

Aus dem Kapitel 02, Allgemeine diagnostische und therapeutische Leistungsziffern, sind regelhaft Leistungen der physikalischen Therapie abrechenbar (02510, 02511).

Ebenfalls im Abschnitt 02 sind erwähnenswert die Infusion (02100) sowie die Behandlung mit Lokalanästhetika (02360); beide Leistungen sind jedoch neben der Versichertenpauschale (03000) im Regelfall nicht abrechenbar, wohl aber neben den Notdienstpauschalen.

Abschnitt 30.7.1 und 30.7.2

Der schmerztherapeutische Abschnitt 30.7 beinhaltet nur wenige für “normale” Hausärztinnen und -ärzte ohne KV-Genehmigung abrechenbare Leistungen. In manchen Fällen kann die Teilnahme an einer schmerztherapeutischen Fallkonferenz berechnet werden (30706).

Eine weitere Leistung wäre die 30712 (72 Punkte), die Anleitung zur Selbstanwendung der TENS. Hier muss aber beachtet werden, dass bei Abrechnung der 30712 die Vorhaltepauschale 03040, konsekutiv auch die Pauschalen 03060 und 03061 und ebenso die Chronikerpauschalen (03220, 03221) mit zusammen 342 Punkten nicht abrechenbar sind und somit diese der 30712 vorzuziehen sind.

Abschnitt 30.7.3

In diesem Abschnitt ist die Akupunktur (30790, 30791 EBM) untergebracht., die allerdings einer KV-Genehmigung bedarf. Die Akupunktur dürfen Hausärztinnen und Hausärzte auch lediglich bei chronischen LWS- und Gonarthroseschmerzen abrechnen.

Abschnitt 35.1

Für die Betreuung chronisch schmerzkranker Menschen von Bedeutung ist nicht zuletzt die psychosomatische Grundversorgung mit Leistungen aus dem Kapitel 35.1 (35100, 35110). Auch hier ist für die Abrechnung dieser Leistungen eine Genehmigung der zuständigen KV erforderlich.

Quellen:

1. www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

2. www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

3. Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)

4. Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Januar 2025

5. www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006

6. www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.