Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

Schreiben aus dem MinisteriumePA wird ab 1. Oktober Pflicht

Gesundheitsminister Lauterbach ruft einen neuen Zeitplan aus: In rund zwei Wochen soll die elektronische Patientenakte (ePA) flächendeckend in den Einsatz gehen, ab Herbst dann Pflicht werden. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband mahnt: Gematik und Hersteller haben noch viel Arbeit vor sich. Unterdessen trifft Lauterbach eine praxisrelevante Klarstellung für die Nutzung in einem seltenen, aber besonders sensiblen Fall.

Blick in die ePA: Vielerorts ist diese noch leer - weil es mit der Technik noch hapert.

Berlin. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) konkretisiert den Zeitplan zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA): Ab 29. April könne die ePA „in ganz Deutschland genutzt werden“, spätestens ab 1. Oktober soll sie nach gesetzlichen Vorgaben verpflichtend sein. Das geht aus einem auf den 15. April datierten Schreiben Lauterbachs an die Gesellschafter der Gematik hervor, das der Redaktion von Hausärztliche Praxis vorliegt.

Darin untermauert Lauterbach die jüngsten Ankündigungen eines stufenweisen Rollouts.

Wichtig für Praxen: Das Schreiben unterstreicht, dass für Ärztinnen und Ärzte zunächst keine Sanktionen geplant sind. Leistungserbringer sollen „nicht unter Druck geraten für Umstände, die sie nicht zu verantworten haben“. Denn in den Modellregionen habe sich unter anderem gezeigt, dass die Nutzbarkeit der ePA “stark von den jeweilig eingesetzten Systemen abhängt”.

Nur in den wenigsten Praxen läuft die Technik bis dato reibungslos. “Dass die Probleme bis zum Start Ende April weitgehend ausgeräumt sind, erscheint nach den bisherigen Erfahrungen der Praxen mehr als fraglich”, betonen die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier, am Donnerstag (16. April). Sie mahnen, Erwartungen realistisch zu formulieren. Mit einem “fulminanten Start” sei nicht zu rechnen.

Mehrwert der ePA Stand heute “begrenzt”

“Man muss auch immer wieder deutlich betonen: Die Funktionalitäten der aktuellen ePA sind sehr übersichtlich. In der derzeitigen Ausbaustufe ist der Mehrwert der ePA begrenzt”, unterstreichen Buhlinger-Göpfarth und Beier.

“Die Hochlaufphase soll von den Leistungserbringenden genutzt werden, um sich ausgiebig mit der ePA vertraut zu machen und sie in die Versorgungsabläufe zu integrieren”, führt Lauterbach in seinem Schreiben aus. Dabei weiß der Minister aus den Erfahrungen der Modellregionen, dass eine funktionierende Technik dafür Voraussetzung ist. Und: Auch die Sicherheit habe Priorität, zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik habe man daher Maßnahmen erarbeitet, heißt es in dem Schreiben an die Gematik.

Für den verpflichtenden Start zum 1. Oktober sieht der Hausärztinnen- und Hausärzteverband daher noch deutliche Hausaufgaben: “Spätestens wenn die Verpflichtung zur Befüllung ab Herbst greift, darf es keinerlei Entschuldigungen mehr geben. Dann muss die ePA ohne Wenn und Aber tadellos laufen. Hier haben die gematik und die Hersteller noch viel Arbeit vor sich”, so Buhlinger-Göpfarth und Beier.

Kassen müssen Versicherte informieren

Weil die Kassen ihre Hausaufgaben in großen Teilen nicht erledigt haben und viele Kassen Versicherte höchstens mit “halbherzigen Schreiben” über die ePA-Nutzung informiert hätten, fürchten sie zusätzlichen Beratungsaufwand für die Praxen . “Wenn die ePA in zwei Wochen flächendeckend in den Einsatz gehen soll, dann werden Millionen Patientinnen und Patienten Fragen haben.”

Die Praxen könnten aber nicht wieder die Ausputzer für das Kommunikationsversagen der Kassen spielen, betonen die Bundesvorsitzenden. “Es bleibt nur zu hoffen, dass die Kassen noch aufwachen und eine echte und ehrliche Aufklärungskampagne starten.“

Wichtige Klarstellung zur Nutzung bei Kindeswohlgefährdung

In einem anderen auf den 15. April datierten Schreiben, das den entsprechenden Berufsverbänden per E-Mail zugegangen ist, trifft Lauterbach unterdessen eine wichtige Klarstellung zur Nutzung der ePA in einem seltenen, aber besonders sensiblen Fall: beim konkreten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Denn im Normalfall – und das hatten die Verbände im konkreten Beispiel als problematisch eingestuft – haben Eltern bzw. andere Sorgeberechtigte Zugriff auf die ePA von Kindern und Jugendlichen.

Wichtig für Praxen: Beim Vorliegen konkreter Anhaltspunkte “dafür, dass durch die Befüllung der ePA das Kindeswohl gefährdet wird”, soll deshalb dem Schutz des Kindes Vorrang vor der gesetzlichen Befüllungsverpflichtung des Arztes bzw. der Ärztin gegeben werden, stellt Lauterbach klar.

„Im Zusammenhang mit der Darstellung der Abrechnungsdaten in der ePA und damit einhergehend der Sichtbarkeit von Maßnahmen in Bezug auf den Verdacht einer Kindswohlgefährdung werden wir Maßnahmen ergreifen, die die Identifizierung verhindern”, kündigt er in dem der Redaktion von Hausärztliche Praxis vorliegenden Schreiben zudem an.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.