Das hatten sich Gematik und Ministerium anders vorgestellt: Eigentlich sollte die elektronische Patientenakte (ePA) Mitte Februar auf alle Praxen ausgerollt werden. Dass dieser Plan nicht zu halten ist, räumte Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) bereits am Tag des Starts in den drei Testregionen, dem 15. Januar, ein.
Vermutlich werde der weitere Rollout erst im März/April stattfinden, sagte er. Seit Mitte Februar heißt es schon nur noch “frühestens Anfang April” (Stand 2. März). Ob es bei diesem Termin bleibt, darf bezweifelt werden. Für Ärztinnen und Ärzte ist dies zugleich eine gute und schlechte Nachricht.
Die gute zuerst: Der Rollout verzögert sich, weil Ministerium und Gematik ihr Wort halten und erst die gröbsten Fehler im Praxistest ausmerzen wollen, bevor die Anwendung in die Fläche geht. Ginge es nach den vier Test-Hausärzten, die Hausärztliche Praxis einen Einblick gewährt haben (s. Artikel “ePA in Testpraxen: Zweifel an bundesweitem Start im April“), dürfte sich der Rollout gerne bis ins dritte oder vierte Quartal verschieben. Nur bei einem Kollegen läuft die ePA wie am Schnürchen.
Und je nachdem, wo die Praxis liegt, gibt es keine Testpraxen oder -kliniken in der Nähe, sodass der Austausch mit anderen Einrichtungen zur gemeinsamen Betreuung von Menschen beim Testen zu kurz kommt, so scheint es.
Die ersten Eindrücke aus den Praxen veranschaulichen, dass eine Befürchtung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes wahr geworden ist: Der 15. Januar war mehr ein Pseudostart und das Großprojekt katastrophal geplant. Vielen Ärztinnen und Ärzten wäre es lieber gewesen, den ePA-Start zu verschieben statt die umfassenden Umbauten in ePA und Praxisverwaltungssystemen (PVS) unter diesem Zeitdruck fertigstellen zu müssen.
Nun kommen aber die Anwendungen wieder einmal häppchenweise in den Praxen an – der für Juli geplante Medikationsplan oder die Volltextsuche wurden bereits auf 2026 verschoben.
Die Medikationsliste gibt es zwar schon, aber auch diese ist unvollständig, da zum Beispiel das E-Rezept noch nicht für alle Bereiche gilt. So sind hier etwa Pflegebedürftige in Heimen, Rezepte bei Hausbesuchen oder Betäubungsmittel bisher ausgeschlossen. Trotzdem wird schon jetzt viel davon gesprochen, was zeitnah alles noch dazukommen soll.
“Es sollte endlich Schluss damit sein, Praxen mit immer neuen digitalen Prozessen zu konfrontieren, bevor die zuvor gestarteten Anwendungen verlässlich und in vollem Umfang funktionieren”, fordert Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.
Ihre
Johanna Dielmann-von Berg
Chefredakteurin Hausärztliche Praxis