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DigitalisierungE-PA: „Vorsichtiger“ Start in den Testregionen

Am 15.1. hat die Einführung der elektronischen Patientenakte (E-PA) in den drei Testregionen begonnen. IT-Experten der KV Nordrhein beantworten Detailfragen zur E-PA und geben wichtige Hinweise. So werde sich der bundesweite Rollout der E-PA verschieben.

Der bundesweite Start der E-PA wird sich wahrscheinlich für alle nach hinten verschieben.

Köln. “Es gab einen vorsichtigen händischen Rollout”, erklärte Dr. Thorsten Hagemann, Leiter Stabstelle eHealth KV Nordrhein, am Mittwoch (15.1.) bei der Informationsveranstaltung der KV “E-PA für alle – Status quo am 15. Januar 2025”.

In der Modellregion NRW würden rund 123 Praxen mit insgesamt 22 unterschiedlichen PVS und zehn Krankenhäusern bei der Einführung der E-PA begleitet. 57 Praxen hätten ihren Sitz in Nordrhein, 66 in Westfalen-Lippe aus unterschiedlichsten Fachrichtungen, erklärte Hagemann.

Bundesweiter Rollout frühestens März/April

“Bleiben Sie möglichst entspannt”, lautete die Botschaft von Thomas Höll, IT-Berater bei der KV Nordrhein. Der bundesweite Rollout werde vermutlich erst im März/April und nicht – wie zunächst vorgesehen – Mitte Februar erfolgen.

Dies habe auch Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) am Mittwochmorgen in einer Pressekonferenz so kommuniziert.

Und wenn sich die Einführung der E-PA nach März/April doch noch um vier oder acht weitere Wochen verzögern werde, sei dies nachrangig, betonte Höll. Wichtiger sei eine sichere und hoffentlich funktionierende E-PA für alle, betonte Höll.

Höherer Stellenwert für IT-Sicherheit in Praxen

IT-Sicherheit in der Praxis wird mit der E-PA noch einmal einen ganz neuen Stellenwert bekommen, erklärte Dr. Bahman Afzali, Facharzt für Allgemeinmedizin im nordrhein-westfälischen Bedburg, der in einer der E-PA-Textpraxen arbeitet. Praxisteams müssten hier nicht nur geschult, sondern auch tatkräftig unterstützt werden, findet Afzali. Es handele sich auch um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Hagemann verwies in diesem Zusammenhang auch auf Infomaterialien der KBV und die IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen, die allerdings zugegebenermaßen sperrig und kompliziert zu lesen sei. Auch riet er zur Zusammenarbeit mit zertifizierten IT-Dienstleistern.

Ärztinnen und Ärzte, die gerne mal ausprobieren möchten, wie die E-PA funktioniert, hätten dazu derzeit keine Möglichkeit, unterstrich Höll. Dies sei den Testpraxen vorbehalten. Und auch seien nur bestimmte GKV-Versicherte von bestimmten Krankenkassen (z.B. HKK, IKK etc.) ausgewählt worden.

Plakate zur Patienteninfo nutzen

Wie schon angedeutet, wird sich der Start der E-PA für alle verzögern. Gewiss, so Hagemann, werden Versicherte die E-PA in den Praxen nachfragen. Um die Diskussionen aus den Behandlungskontext herauszunehmen, rieten die Experten dazu, Aushang- und Infomaterialien in den Praxen zu nutzen.

Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hält  hierzu umfangreiches Informationsmaterial bereit.

Die Widerspruchsquote zur E-PA sei gering und liege nach ersten Informationen bei etwa fünf Prozent. Demzufolge würden künftig nahezu alle GKV-Versicherten über eine E-PA verfügen, erklärte Höll.

In der Regel könne diese über eine App bedient werden. Auch eine PC-Variante werde es geben – allerdings sei für die Bedienung ein Kartenterminal nötig. Das hätten wohl nur wenige zur Verfügung.

Wechsel der Krankenkasse: E-PA zieht mit um

Von Geburt an werde künftig für jeden GKV-Versicherten eine E-PA angelegt: Den Erziehungsberechtigten würden Zugriffsrechte eingeräumt, sobald das Kind 15 geworden sei, würden die Zugriffsrechte der Erziehungsberechtigten gelöscht.

Andererseits könnten auch Zugriffsrechte erteilt werden. Wenn beispielsweise die 85jährige Mutter zwar gut mit dem Smartphone zurecht kommt, die Bedienung der E-PA aber doch etwas zu kompliziert für sie ist, könnte etwa der Tochter das Zugriffsrecht eingeräumt werden.

Wird die Krankenkasse gewechselt, wird die E-PA automatisch von der neuen Kasse übernommen bzw. diese wird auf die neue Kasse übertragen, erklärt Höll.

E-PA-Zugriff kann verweigert werden

Die E-PA ist eine patientengeführte Akte, auf die die Krankenkassen keine Zugriffsberechtigung haben. Versicherte können einzelne Dokumente verbergen oder zum Beispiel auch den Zugriff auf die E-PA für einen bestimmten Arzt oder eine Praxis blockieren.

Dies könne zum Beispiel klassischerweise bei einem Zweitmeinungsverfahren von einem Patienten genutzt werden, so Höll. Wichtig für Ärztinnen und Ärzte ist also zu wissen: Sie können nie sicher sein, ob alle Befunde und Daten einsehbar sind.

Bei der Medikationsliste sei es allerdings nicht möglich, einzelne Medikamente zu verbergen – hier lautet das Motto: entweder ganz oder gar nicht. Möchte jemand also nicht, dass die Medikation in der E-PA erscheint, muss er bei seiner Krankenkasse die Löschung des Moduls aktiv erbitten.

90 Tage Zugriffsrecht ab Stecken der E-GK

Dazu richten Krankenkassen auch Ombudsstellen ein – auch um technisch weniger affinen Menschen die Möglichkeit einzuräumen, zum Beispiel bestimmte Dokumente zu löschen oder einzupflegen.

Allerdings wird es zu Beginn doch Lücken in der Medikationsliste geben: BtM-Rezepte zum Beispiel laufen noch nicht in die Medikationsliste der E-PA ein. Das wird erst später realisiert werden.

Mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (E-GK) in einer Praxis vergibt der GKV-Versicherte automatisch ein 90-tägiges Zugriffsrecht auf die E-PA. Diese 90 Tage zählen ab dem Tag des Steckens der Karte in der Praxis und sind nicht auf das Quartal bezogen.

Sinnvoll für Hausarztpraxen: Versicherte haben auch die Möglichkeit, ein dauerhaftes Zugriffsrecht auf die E-PA einzuräumen.

Zugriff auf E-PA nur mit TI-Anbindung

In diesem Zusammenhang wichtig zu wissen: Bei der Verwendung eines mobilen Kartenterminals etwa bei einem Haus- oder Heimbesuch wird kein Zugriffsrecht auf die E-PA eingeräumt. Dafür ist ein Kartenterminal mit TI-Anbindung erforderlich.

Ein wichtiger Hinweis für Praxen: Wenn Ärztinnen und Ärzte Daten und Befunde aus der E-PA in die eigene Patientenkartei übertragen und dies grundsätzlich tun, müssen sie möglicherweise mit Speicherplatzproblemen im eigenen System rechnen, warnt Höll. Das sollte also immer im Hinterkopf behalten werden.

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