Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hält weiter an einem Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) zum 15. April fest. Das bestätigt das Ministerium auf Anfrage der Redaktion von Hausärztliche Praxis, nachdem Abteilungsleiter Michael Weller am Donnerstag (13. März) den bestehenden Zeitplan in Berlin unterstrichen hatte.
Man arbeite weiter mit Blick auf den 15. April, heißt es am Freitag (14. März) aus dem Ministerium. Man sei „zuversichtlich“, den Termin zu halten, hatte Weller Medienberichten zufolge am Vortag beim Frühjahrssymposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht verkündet.
Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, erinnerte dort jedoch daran, dass die ePA zu diesem Zeitpunkt im Großteil der Praxen wohl nicht funktionieren wird. Dies zeigen auch erste Rückmeldungen aus Testpraxen.
Beim Symposium wurde deutlich, dass die Krankenkassen ihre Hausaufgaben erledigt hätten: Mehr als 70 Millionen gesetzlich Versicherte seien mit ePAs ausgestattet, auch vier bis fünf Unternehmen der privaten Krankenversicherung bieten nach Wellers Angaben eine ePA an. Grund dafür, dass das Testen bislang jedoch holprig bis unmöglich ist, ist in weiten Teilen ein Hinterherhinken der Technik und PVS-Hersteller, wie auch die Stimmen aus der Praxis zeigen.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband betont, dass die Praxisverwaltungssysteme und die ePA erst gut kompatibel sein müssen, bevor die Anwendung in die Fläche kommt. Nur ein störungsfreier Prozess ermögliche es, die ePA sinnvoll in den Praxisablauf einzubinden. Wenn die Funktionalität gegeben sei, sei die flächendeckende Einführung aber sinnvoll und überfällig.