Bei der Lungenkrebsfrüherkennung dürfen praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung ab dem dritten Quartal 2026 die Erstberatung und das Erstellen eines Berichtes durchführen und abrechnen. Die Erweiterung um die beiden Fachgruppen hat der Bewertungsausschuss beschlossen, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Für die Erstberatung (Dokumentation Zigarettenkonsum und medizinische Eignung des Versicherten) kann die 01875 EBM (4,97 Euro) einmal im Krankheitsfall angesetzt werden. Für die einmalige Erstberatung je Versicherten steht die 01876 (11,08 Euro) zur Verfügung. Sie kann je vollendete fünf Minuten bis zu einer Dauer von 15 Minuten höchstens dreimal in einer Sitzung abgerechnet werden.
red
