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BundeskabinettNotfallreform erneut verschoben

Das Langzeit-Projekt der Notfallreform hätte kommende Woche ins Bundeskabinett kommen sollen. Nun spricht eine Vertreterin des Bundesgesundheitsministeriums von einer weiteren Verzögerung: Der Termin ist Stand heute auf Ende April verschoben.

Notfallreform: Der Zeitplan wurde zuletzt immer wieder "von der Tafel gewischt" und neu angesetzt.

Berlin. Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung soll nicht wie zuletzt geplant am 25. März (Mittwoch) ins Bundeskabinett kommen, sondern erst Ende April. Das hat Johanna Sell, Abteilungsleiterin im Bundesgesundheitsministerium, am Donnerstag (19. März) beim DRG-Forum in Aussicht gestellt. Laut der am Freitag (20. März) bekanntgewordenen aktualisierten Kabinettzeitplanung ist das Thema auf die Sitzung am 29. April verschoben.

Bis Ende des Jahres soll die Reform laut Sell dann beschlossen sein.

Die Notfallreform war zuletzt mehrfach verschoben worden. Auch in einem Zeitplan des Ministeriums, der der Redaktion von “Hausärztliche Praxis” vorliegt, war die Kabinettsbefassung zuletzt für das erste Quartal angepeilt.

Zuletzt hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärt, das Gesetz liege zur “Rechtsförmigkeitsprüfung” im Bundesjustizministerium, was “noch einen Moment” dauere.

Langzeit-Projekt aus letzter Legislatur

Es handelt sich um ein Langzeit-Projekt: Im Juli 2024 hatte eine erste Fassung schon einmal das Kabinett passiert, konnte dann aber aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr verabschiedet werden. Ein neuer erster Referentenentwurf, der hierauf fußt, liegt seit November 2025 vor.

Kernziel der Reform ist eine gezielte Patientensteuerung in die jeweils richtige Versorgungsebene. Dazu ist unter anderem die bundesweite Etablierung von Integrierten Notfallzentren (INZ) geplant, die aus einer Notaufnahme eines Krankenhauses, ambulanten Notdienststrukturen und einer gemeinsamen Ersteinschätzungsstelle bestehen sollen.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) hat im Laufe des Prozesses an mehreren Stellen vor entstehenden Doppelstrukturen gewarnt und auf kritische Punkte im Vorhaben hingewiesen, zuletzt in seiner Stellungnahme vom Dezember 2025. Grundsätzlich wäre es wichtig, “die ausdrückliche Rolle der hausärztlichen Primärärztinnen und -ärzte gesetzlich als koordinierende Versorgungsebene zu stärken”, heißt es hierin unter anderem.

Klinikreform kommende Woche im Bundesrat

Ministeriums-Vertreterin Sell kündigte zudem an, dass die finale Entscheidung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHAG) am 27. März (Freitag) im Bundesrat ansteht. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass es ohne Vermittlungsausschuss beschlossen werden könne und bereits im April in Kraft tritt.

 

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