Berlin. Apotheken können künftig ein weites Spektrum originär ärztlicher Leistungen anbieten: So können künftig Impfungen (außer mit Lebendimpfstoffen) vorgenommen werden, auch venöse Blutentnahmen sowie Schnelltests auf bestimmte Erreger – etwa Influenza-, Noro- und Rotavirus. In bestimmten Fällen dürfen auch verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgegeben werden. Das vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) scharf kritisierte Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, auch Apothekenreform, hat am Freitag (12. Juni) grünes Licht vom Bundesrat bekommen.
Der Bundestag hatte die Reform der schwarz-roten Koalition bereits verabschiedet.
Das Gesetz wird nun im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte nach dem Beschluss des Gesetzes deutliche Folgen für den Praxisalltag: Die zusätzlichen Untersuchungen und Beratungsangebote kosteten den gesetzlichen Krankenkassen nicht nur mehr Geld. Auch der Aufwand für die Ärztinnen und Ärzte werde sich erhöhen. Unklare Befunde müssten in der Praxis erneut getestet werden, Unsicherheiten aufgefangen werden, und andere Patienten kämen aufgrund des Apothekenangebots zu spät in die Praxis.
Auch der HÄV hatte wiederholt unterstrichen, dass die Reform eine Gefahr für die Patientensicherheit darstelle, wenn Apotheker verschreibungspflichtige Arzneien ohne ärztliche Verordnung abgeben.
