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GesetzgebungVerbände nehmen zu umstrittener Apothekenreform Stellung

Die von ärztlicher Seite scharf kritisierte Apothekenreform geht in die entscheidende Phase: Nun dürfen die Verbände im parlamentarischen Verfahren Stellung nehmen. Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband wird dies tun – denn die Reform sei ein „Irrweg“.

Welche Arzneien dürfen Apotheken wie abgeben? Das soll sich mit der nun diskutierten Reform deutlich ändern.

Berlin. Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante und heftig kritisierte Apothekenreform tritt in das sogenannte Stellungnahmeverfahren ein: Ab sofort sind die Verbände eingeladen, ihre Stellungnahmen zu den zwei entsprechenden Referentenentwürfen abzugeben. Bis 7. November haben sie hierfür Zeit; am 6. November findet die Anhörung der betroffenen Verbände im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt.

Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband wird eine Stellungnahme abgeben, um auf die sich ergebenden Risiken für die Patientensicherheit hinzuweisen. „Diese Apothekenreform ist ein Irrweg“, sagt Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, zum Start des Stellungnahmeverfahrens. „So wird man weder die Versorgung verbessern noch die Hausarztpraxen entlasten. Stattdessen wird die Reform die Patientensicherheit gefährden und für mehr Chaos in unserem ohnehin schon überkomplexen Gesundheitswesen sorgen.“

Aus diesem Grund hatte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband gemeinsam mit insgesamt acht weiteren Verbänden einen offenen Brief an Warken verfasst, nachdem diese die Kernpunkte ihrer Pläne schon im September beim Apothekertag präsentiert hatte.

Ohne hierauf öffentlich zu reagieren, hat das Ministerium die im Koalitionsvertrag festgehaltene Apothekenreform nun vorangetrieben. Konkret setzt sich das Vorhaben aus zwei Gesetzen zusammen:

  • Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG)
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung

„Auch wenn das Ministerium an einigen Stellen etwas nachgearbeitet hat, bleibt es dabei, dass Apotheken in Zukunft in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne vorherige ärztliche Untersuchung und ohne ärztliche Verschreibung abgeben können“, kritisiert Beier aktuell. „Das ist ein gefährliches Vorhaben, das Fehlmedikationen Tür und Tor öffnet. Gerade bei verschreibungspflichtigen Medikamenten wie beispielsweise Antibiotika müssen Sorgfalt und Sicherheit Priorität haben!“

Neben der erleichterten Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneien sollen Apotheken laut der Reform auch verstärkt impfen. Die bereits heute möglichen Corona- und Grippe-Impfungen würden jedoch nur vor wenigen Apotheken angeboten und auch kaum nachgefragt, so Beier. Das belegten die Impfzahlen der vergangenen Jahre in den Apotheken deutlich.

„Obwohl also offensichtlich ist, dass durch die Apothekenimpfungen die Impfquoten nicht erhöht werden konnten, plant die Bundesregierung nun, die Kompetenzen der Apotheken nach dem Motto „Viel hilft viel“ massiv auszuweiten”, bilanziert Beier. “Das ist komplett widersinnig.“

 

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