Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

Apothekenreform im GesundheitsausschussÄrzteverbände warnen vor Risiko für die Patientensicherheit

Mehr als 40 Verbände und Institutionen waren zur Diskussion der Apothekenreform im Gesundheitsausschuss des Bundestags an diesem Mittwoch (4. März) eingeladen. Sie äußerten teils deutliche Kritik. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband stemmte sich unter anderem gegen eine Aufweichung des Arztvorbehalts und entstehende Doppelstrukturen – und war damit nicht allein.

Blick in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages (Archivbild).

Berlin. Die Pläne der Bundesregierung, die Befugnisse der Apotheken deutlich zu erweitern und auch originär ärztliche Aufgaben abzugeben, sind eine potenzielle Gefährdung der Patientensicherheit. Das betonten zentrale ärztliche Verbände, darunter Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) am Mittwochnachmittag (4. März) bei der Anhörung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) im Bundesgesundheitsausschuss.

Das Gesetz, kurz Apothekenreform genannt, sieht unter anderem vor, dass Apotheken alle Impfstoffe außer Lebendimpfstoffen verimpfen sowie unter bestimmten Auflagen auch verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. Das hatte der HÄV bereits seit Bekanntwerden der Pläne mehrfach scharf kritisiert und sich bereits im September als Teil einer breiten Allianz ärztlicher Vertreterinnen und Vertreter in einem offenen Brief an Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gewandt.

Die Pläne seien eine „Aufweichung des Arztvorbehalts“, kritisierte Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Co-Bundesvorsitzende des HÄV, die für den Verband an der Anhörung teilgenommen hat. Zudem erinnerte sie daran, dass die geplanten Regelungen im Widerspruch zum politischen Kurs stehen, mehr Patientensteuerung ins System zu bringen. Man solle lieber die Hausärzte in ihrer koordinierenden Funktion stärken, statt die Kompetenzen weiter aufzusplitten. “Der Hausarzt sollte den Hut aufhaben” und es dürften keine weiteren Schnittstellen geschaffen werden, mahnte sie.

“Aufsplittung” im Widerspruch zu Primärversorgungs-Plänen

Auch KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner kritisierte in der Anhörung eine „Aufsplittung“ – ausgerechnet in einer Zeit, in der die Politik eigentlich durch ein Primärversorgungssystem mehr Steuerung ins Gesundheitswesen bringen wolle. Die Ausweitung der Impfbefugnisse sei zudem nicht zielführend. So würden 99,5 Prozent der Grippeimpfungen in Arztpraxen erfolgen, erinnerte sie. Wenn man eine Steigerung der Impfquoten erreichen wolle, solle man eher die Ungleichbehandlung von Ärztinnen und Ärzten bei Vorgaben wie maximalen Bestellmengen beenden, mahnte Steiner an.

Auch der AOK-Bundesverband warnte vor Doppelstrukturen. Während mit der Einführung einer Primärarztversorgung gerade der Weg beschritten werde, die Komplexität des Systems zu reduzieren und einheitliche Behandlungspfade zu schaffen, werde mit neuen pharmazeutischen Dienstleistungen ein paralleler Leistungsstrang aufgebaut.

Insgesamt äußerten sich rund 40 Sachverständige zu dem Gesetzentwurf, in der öffentlichen Anhörung vor Ort sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Darunter waren Apotheker- und Ärztevertretungen, Patientenorganisationen, Gewerkschaften, Großhandel und Kassenverbände. Auch Einzelsachverständige waren gebeten worden, ihre Einschätzung zum BMG-Vorhaben abzugeben.

Deutliche Kritik vieler Verbände

Nicht nur die Ärzteverbände ordneten die geplante Reform in der Anhörung kritisch ein. Aus Apothekensicht ist das Honorar ein entscheidender Knackpunkt. Thema der Anhörung war auch das Fixum, das perspektivisch aufgestockt werden soll, aber nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs oder der angekündigten Verordnung dazu ist.

Der GKV-Spitzenverband mahnte in diesem Zuge die Finanzierbarkeit an. Auch die AOK unterstrich in ihrer Stellungnahme, dass die Reform entgegen der Darstellung im Gesetzentwurf nicht kostenneutral sei. Ein höheres Fixum von 9,50 Euro, über das derzeit diskutiert werde, würde Mehrausgaben in Höhe von rund einer Milliarde Euro bedeuten.

Flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln

Iris an der Heiden vom unabhängigen IGES Forschungsinstitut sagte in der Anhörung, die Erreichbarkeit von Apotheken sei trotz der Standortschließungen weiterhin sehr gut. Die weitaus meisten Menschen könnten eine Apotheke innerhalb von fünf Minuten erreichen, hätten Untersuchungen des IGES gezeigt.

Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Bedeutung einer wohnortnahen Versorgung mit Apotheken unterstrichen. “Die mit dem Referentenentwurf verfolgten zentralen Ziele, den Apotheken verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu geben, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten, die Fachkräftesicherung zu verbessern und Bürokratie abzubauen, werden seitens des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes grundsätzlich begrüßt”, heißt es deshalb – unabhängig von den bestehenden Kritikpunkten. Aus Hausarztsicht müsse zudem sichergestellt sein, dass im Bedarfsfall eine schnelle und kompetente Abstimmung zwischen Hausärztinnen und Hausärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern im Rahmen der Arzneimitteltherapie möglich ist.

In dem Zusammenhang hat der Verband jüngst angeregt, “zu prüfen, ob und inwieweit eine begrenzte Bevorratung und direkte Abgabe von Arzneimitteln durch Hausärztinnen und Hausärzte sinnvoll sein kann”. Ein solches Dispensierreicht könne “insbesondere bei Notfällen, ggf. Hausbesuchen oder akuten Behandlungen” im Fall von klar definierten, evidenzbasierten Indikationen zur Beschleunigung der Versorgung beitragen.

Stellungnahmen werden nun ausgewertet

Mit der Anhörung im Gesundheitsausschuss ist die Apothekenreform in die entscheidende Phase des parlamentarischen Verfahrens eingetreten. In der Woche zuvor wurde das Gesetz bereits in erster Lesung im Bundestag beraten.

Nach der Ausschussanhörung wertet der Gesundheitsausschuss die Stellungnahmen aus und erarbeitet Empfehlungen für die weiteren Beratungen im Bundestag. Anschließend folgen die zweite und dritte Lesung im Plenum.

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
(max. 5 Dateien; PDF, JPG, PNG oder TIF)

Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.