"Rauchende Köpfe"Und täglich grüßt die neue Ziffer

Seit Jahresbeginn hat sich für Hausärztinnen und Hausärzte einiges bei der EBM-Abrechnung und auch in Richtlinien für die Praxis getan. Die Rauchenden Köpfe haben das Wichtigste zusammengestellt.
Seit Jahresbeginn hat sich für Hausärztinnen und Hausärzte einiges bei der EBM-Abrechnung und auch in Richtlinien für die Praxis getan. Die Rauchenden Köpfe haben das Wichtigste zusammengestellt.
Wer Blankoverordnungen in der Ergo- und Physiotherapie nutzt sowie die Besonderheiten bei der Lymphdrainage kennt, mindert sein Regressrisiko. Der neue Blanko-Spicker der Rauchenden Köpfe hilft, die dafür richtigen ICD-Kodes besser im Blick zu behalten.
Nach langen Verhandlungsjahren haben Bundesärztekammer und PKV − ohne die Beihilfe − einen Entwurf für eine neue GOÄ vorgelegt. Fluch oder Segen? Die "Rauchenden Köpfe" haben klassische Hausarztfälle analysiert. Auch wenn noch offen ist, ob und wie die Novelle tatsächlich kommt.
Die Frage nach dem "Taxischein" (Muster 4) stellt sich häufig in der hausärztlichen Praxis. Die "Rauchenden Köpfe" geben für die Verordnung verständliche Regeln und zwei Muster-Schreiben an die Hand.
Die Abrechnungsvorgaben im EBM sind mitunter komplex. Ein sicheres Fundament können sich hausärztliche Praxen aber schon mit vier Gruppen von EBM-Ziffern bauen. Die "Rauchenden Köpfe" verraten, worauf dabei zu achten ist.
Auf einmal trifft Prevenar20® statt des bestellten Apexxnar® in der Praxis ein: Die Namensänderung hat zu Wirrwarr bei der Pneumokokkenimpfung geführt. Eine Verwechslungsgefahr birgt auch ein Regressrisiko.
Inzwischen ist in vielen Fällen eine Krankschreibung auch nach Telefon- oder Videokonsultation erlaubt. Gut im Blick behalten sollte man dabei aber die unterschiedlichen Bescheinigungszeiträume. Eine Übersicht.
Mit Hilfsmitteln können Ärztinnen und Ärzte die Lebensqualität von Menschen deutlich verbessern. Eine Verordnung kann aber auch viel Ärger bedeuten, wenn man falsch rezeptiert. In Teil 3 der Hilfsmittel-Serie geht es um Pflegebetten und Rollatoren.
Bei Heilmitteln kann ein Regress auch mal teurer werden, was Unsicherheit bei der Verordnung schürt. Seit 1. April können Ärztinnen und Ärzte neben BVB und LHM ein weiteres Instrument einsetzen, um ihr Regressrisiko zu senken: die Blankoverordnung. Einen Haken gibt es aber dabei.
Sechs Leserfragen beantworten die Rauchenden Köpfe in dieser Folge. Es geht um ärztliche Atteste fürs Amtsgericht, um Regresse bei Hilfsmittel und um die Fragen, ob Kosten für Kopien für den MDK abrechenbar sind.
Haus- und Heimbesuche sind meist eine wirtschaftliche Misere. Eine Ausnahme macht das Seniorenheim – aber nur unter einer Bedingung. Als Erleichterung haben die "Rauchenden Köpfe" einen Hausbesuchs-Spicker erstellt.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.