Wer Blankoverordnungen in der Ergo- und Physiotherapie nutzt sowie die Besonderheiten bei der Lymphdrainage kennt, mindert sein Regressrisiko. Der neue Blanko-Spicker der Rauchenden Köpfe hilft, die dafür richtigen ICD-Kodes besser im Blick zu behalten.
Bei Schulterbeschwerden kann Physiotherapie blanko verschrieben werden.
In 2024 wurden die lange geplanten Blankoverordnungen für Heilmittel eingeführt. Zumindest in einzelnen Bereichen können Sie nun ohne wirtschaftliches Risiko verordnen, was auch die Expertise der Physio- und Ergotherapiepraxen zur Indikationsstellung der differenzierten Therapie aufwertet. Wünschenswert wäre aus Sicht der Rauchenden Köpfe, wenn alle Heilmittel blanko verschrieben werden könnten – aber immerhin ist nun der Anfang gemacht. Auch für Hilfsmittel wäre dies schön, aber das wird wohl zunächst Zukunftsmusik bleiben.
Bei einer Blankoverordnung stellen Sie ärztlich lediglich die Indikation zur Therapie, welches Therapieverfahren genau angewandt wird, entscheidet der Therapeut. Ebenso wird von der Therapeutin festgelegt, in welcher Frequenz (also zum Beispiel zweimal pro Woche) und wie oft insgesamt sie behandelt. Die ärztliche Verordnung gilt für 16 Wochen ab Ausstellungsdatum, in diesem Zeitraum geht die Therapiehoheit auf die Therapiepraxis über.
Gleichzeitig übernimmt diese auch die Wirtschaftlichkeitsverantwortung, so dass etwaige Regresse für zu häufige Behandlungen nicht auf die ärztliche Kappe gehen, sondern die Therapeuten betreffen. Dies erscheint uns fair, da diese in der Regel viel besser beurteilen können, welche Therapieverfahren erfolgversprechend sind und ob noch Potential für Fortschritte besteht.
Anfragen bezüglich Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit können diese daher vermutlich kompetenter beantworten als Ärztinnen und Ärzte. Für sie bleibt zu hoffen, dass der “schwarze Peter” nicht nur weiter gegeben wird, sondern die Physio- und Ergotherapeutenverbände hier vertretbare Verfahren mit den Krankenkassen etablieren können.