Nach einem – zunächst scheinbar gut verheilten – Sturz in der Silvesternacht kommt ein 27-Jähriger Mann mit Schnittwunden in die Hausarztpraxis (s. Kasuistik).
EBM
Beim Erstkontakt Abrechnung der Versichertenpauschale 03000 EBM, die die Software altersgemäß abspeichert. Die Fremdkörperentfernung wird mit der 02301 EBM abgerechnet – inkl. Lokalanästhesie und Verband. Abrechnung der Auffrischimpfung gegen TdaP-IPV gemäß der KV-eigenen Impfvereinbarung mit den Kassen. Die Folgekontakte einschließlich der Fadenentfernung können nicht gesondert angesetzt werden.
GOÄ
In der GOÄ entsteht ein neuer Behandlungsfall mit Abrechnung der Nrn. 1 und 5 bei lediglich symptomorientierter Untersuchung. Die Lokalanästhesie (Nr. 490) kann neben der chirurgischen Fremdkörperentfernung (Nr. 2009) abgerechnet werden, nicht jedoch der Verband. Vergütung der Auffrischimpfung mit Nr. 375. Die Folgekontakte werden mit den Nrn. 1 und 5 abgerechnet, wobei der Fadenzug (Nr. 2007) daneben nicht berechnet werden kann.