Eine junge Patientin mit fieberhaftem Atemwegsinfekt nutzt die Videosprechstunde ihrer Hausärztin, nachdem sie zuletzt vor zwei Jahren in der Praxis war (s. Kasuistik unten).
EBM
Beim Kontakt per Video erfolgt die Abrechnung der 03000, der 01444 und der 01450. Automatisch werden durch die KV die Nrn. 03020, 03040, 03060, 03061 und 32001 hinzugefügt. Für den zweiten Kontakt können keine Leistungen abgerechnet werden.
GOÄ
In der GOÄ ist seit Mai 2020 aufgrund einer offiziellen Empfehlung der Bundeärztekammer die Abrechnung im Rahmen der Videosprechstunde ebenfalls möglich. In diesem Fall kommen beim Erstkontakt mit Frau V. die Nrn. 1, 5 analog und 70 GOÄ zur Abrechnung. Beim Praxiskontakt dann die Nrn. 1, 7 und 70.