Göttingen. Schon frühzeitig sollten Hausarztpraxen präventive Maßnahmen ergreifen, um Patientinnen und Patienten – und natürlich auch das Praxisteam – vor den negativen Auswirkungen hoher Temperaturen zu schützen. Die Maßnahmen lassen sich gut im Qualitätsmanagement verankern und in einem sogenannten Hitzeschutzplan festlegen.
Mindestens eine Person in der Praxis sollte zuständig sein und sich vor und während der Sommermonate um die bei Hitzewellen anstehenden Aufgaben kümmern.
Eine Hitzewelle definiert sich als hohe thermische Belastung an drei oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen über dem berechneten Klima-Schwellenwert des Deutschen Wetterdienstes und über 28 Grad Celcius. Nachstehende Punkte sind als Hitzeschutzmaßnahmen zu regeln und zu erledigen:
- Information über die anstehenden Tagestemperaturen einholen, beispielsweise über das Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes
- Weitergabe der Infos, zum Beispiel über anstehende Hitzewellen, an die Kolleginnen und Kollegen
- regelmäßige Raumtemperatur- und Luftkontrolle in der Praxis, vor allem im Wartezimmer
- ggf. kühleren Raum als Wartezimmer nutzen
- Praxis kühl halten, indem möglichst nur morgens und abends gelüftet wird, d. h. tagsüber Fenster geschlossen halten
- Fenster mit wärmedämmender Folie, Jalousie, Thermo-Rollo oder/und durch Fensterläden ausstatten und dann abdunkeln
- weitere Beschattungsmöglichkeiten prüfen und anbringen; Balkon oder Terrasse können zum Beispiel mit einer Markise versehen werden und so vor Hitze in Innenräumen schützen
- ggf. umweltfreundliche Klimageräte bereithalten und bedarfsgerecht anstellen
- prüfen, ob Arzneimittel, Materialien und Geräte kühl stehen oder kühl gelagert sind
- Getränkevorrat prüfen und zur Verfügung stellen
- ggf. Feucht- oder Erfrischungstücher für Patientinnen und Patienten anbieten
- Check der Risikopatienten (zum Beispiel durch gesonderte Erfassung in der Praxissoftware)
- besondere Beobachtung des betroffenen Personenkreises bei Konsultation
- ggf. Nachschulung des Teams zur Erkennung von hitzeassoziierten Gesundheitsproblemen
- ggf. Anpassung der Medikation: Ist etwa die Dosierung bei Diuretika zu ändern beziehungsweise zu reduzieren?
- Informationsmaterialien für besonders gefährdete Patienten und Angehörige bereithalten/ausgeben (zu Themen wie Trinkverhalten, Ernährung, Kleidung, Sportverhalten etc.) Praxistipp:”Der Hausarzt” stellt dafür zwei Patienteninfos kostenfrei zur Verfügung: www.hausarzt.link/WTGCe und /4JwrU
- Ändern der Terminplanung: Ältere oder Risikopatienten zu kühleren Tageszeiten einbestellen (z. B. frühmorgens), Belastungs-EKG auf kühlere Tage verlegen
Nicht nur die Patientinnen und Patienten sind über Vorsichtsmaßnahmen zu informieren, sondern auch die Mitarbeitenden, Kolleginnen und Kollegen und Sie selbst sollten am Arbeitsplatz geschützt sein.
So heiß darf es in Räumen werden
Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert in den Technischen Regeln (ASR A3.5) die Anforderungen an zum Beispiel Raumtemperaturen. Demnach haben Arbeitgebende dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung der Raumtemperatur von über 26 Grad Celsius am Arbeitsplatz vermieden wird.
Bei einer Überschreitung von 30 Grad sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie die Reduktion von inneren thermischen Lasten (elektrische Geräte sind nur bei Bedarf zu betreiben), Arbeitszeiten sind ggf. anzupassen, lockere und leichte Bekleidung (möglichst aus Baumwolle) soll getragen werden und es sind ausreichend Getränke zur Verfügung zu stellen.
Kühlende Begrünung einplanen
Bei den jährlichen Mitarbeiterunterweisungen sollten die Beschäftigten über “Hitzebelastungen am Arbeitsplatz” und was sie selbst tun können, um sich zu schützen, informiert werden. Bereits bei der Planung der Praxisräume sollte auf die Gebäudekühlung und Ausstattung geachtet werden.
So sollte auch nach Alternativen zu den klimaschädlichen Klimaanlagen gesucht werden. Die Begrünung der Umgebung oder andere hitzereduzierende Maßnahmen des Gebäudes sind in Betracht zu ziehen. •