Klare Vorgaben und Regelwerke unterstützen die Praxen bei der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem die Brandschutzordnung, DIN 14096, die Arbeitsstättenverordnung und die DGUV-Informationen (siehe Linktipps unten).
Da der Brandschutz in Deutschland sehr umfassend geregelt ist und sich fortwährend weiterentwickelt, ist es wichtig, sich bei Praxisgründung- oder Umzug von einem Sachverständigen für Brandschutz beraten zu lassen, gerade auch im Hinblick auf die Umsetzung der unterschiedlichen Landesbauordnungen.
Individuelles Konzept für jede Praxis
Für jede Praxis muss ein individuelles Brandschutzkonzept erstellt werden und bereits implementierte Maßnahmen sind im weiteren Verlauf regelmäßig zu überprüfen. Dazu zählen beispielsweise folgende Punkte:
- Benennung, Ausbildung eines Brandschutzbeauftragten
- Regelmäßige Überprüfung des Alarmplans, der Gefährdungsbeurteilung und ggf. weiterer Notfallpläne
- Jährliche Unterweisung der Mitarbeitenden über die erforderlichen Maßnahmen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Gefahrenfall.
Bei der Unterweisung zu berücksichtigen sind:
- die Standorte der Feuerlöscher, deren Einsatz, der Umgang mit Gefahrenstoffen (z. B. Desinfektionsmittellösungen).
- die Sammelstelle und der Evakuierungsablauf. Hierbei ist die eingeschränkte Mobilität einiger Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen.
- Überprüfung der Feuerlöscher (bedarfsgerechte Anzahl) und der Sicherheitsausstattung (Brandmelder, Sprinkleranlage)
- Überprüfung der Flucht- und Rettungswege
- Überprüfung der Notausgänge und Brandschutztüren
- Fluchtwege wie Flure oder Treppen dürfen nicht zugestellt sein (beispielsweise mit Kinderwagen, Rollstuhl etc.) und Türen dürfen nicht zugeschlossen sein. Sie müssen von innen nach außen zu öffnen sein, und zwar ohne Schlüssel.
- Überprüfung des Wegeleitsystems durch Leuchtschilder (selbstleuchtende Piktogramme)
Sicherheitsgerechte Organisation
An erster Stelle steht die Brandprävention und eine schnelle Reaktion im Brandfall. Daher sollte unterstützend in jeder Praxis ein/e Brandschutzbeauftragte/r ausgebildet sein (siehe Linktipp 2). Die Anzahl weiterer benötigter Brandschutzhelfenden richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten, der Praxisgröße und den potenziellen Brandrisiken der Praxis.
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind die oben genannten Punkte, wie beispielsweise die Durchführung der regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen und der Brandschutzübungen. Ein zentrales Dokument ist dabei der Alarmplan, um dem Praxisteam die Handlungsreihenfolge und die Aufgaben bekannt zu machen. Außerdem sind stets präventive Brandschutzmaßnahmen weiterzuentwickeln und die Brandschutzvorschriften zu aktualisieren.
Technische Sicherheitsmaßnahmen
Die häufigsten Ursachen von Bränden sind elektrische, technische Defekte. Deshalb und um ein potenzielles Brandereignis bestmöglich zu verhindern, sollten regelmäßig die elektrischen Geräte und die oft teuren medizinischen Apparate auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.
Dies geschieht mit dem sogenannten E-Check, einer DGUV-Prüfung. Der E-Check dient darüber hinaus als Nachweis für die Versicherung und schützt im Bedarfsfall vor eventuellen Schadensersatzansprüchen.
Die Kontrolle führt ein externer Sachverständiger durch, genauso wie die Wartung und Inspektion der Feuerlöscher und der vorhandenen weiteren Sicherheitsausstattung.
Im praxiseigenen Alarmplan sind die entsprechenden Handlungsanweisungen geregelt und im Bedarfsfall zu entnehmen.
Fazit
- Bedarfsgerechte Brandschutzmaßnahmen zur Brandverhütung vornehmen,
- Brandschutzhelfer/in bestimmen und schulen,
- Brandschutzunterweisungen können Fehlverhalten vorbeugen,
- Regelmäßig das Verhalten im Brandfall trainieren, um Reaktionszeiten zu verbessern.