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Technik-FrustWer jetzt nochmal den eHBA tauschen muss

Die große Umstellung auf TI-Komponenten mit neuer Sicherheitstechnik ist nicht mal abgeschlossen - da prasseln schon die nächsten Hiobsbotschaften auf Hausärztinnen und Hausärzte ein. Mitunter müssen gerade erst neu ausgegebene Heilberufsausweise (eHBA) abermals ausgetauscht werden. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband übt scharfe Kritik und fordert eine Erhöhung der TI-Pauschale. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Praxen erkennen, ob sie (erneut) tätig werden müssen.

Die nicht funktionierende Technik sorgt bei Hausärztinnen und Hausärzten regelmäßig für Frust im Praxisalltag.

Berlin. Hausärztinnen und Hausärzte müssen ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2.1 mitunter erneut austauschen – auch, wenn sie dies eben erst getan haben. Weiterhin sind Besitzer von eHBA der Generation 2.0. aufgrund der Umstellung der Sicherheitszertifikate in der Telematikinfrastruktur (TI) weiter aufgerufen, ihre Karten auszutauschen. Daran hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag (26. Februar) erinnert und gemahnt, dass Ärztinnen und Ärzte „umgehend“ tätig werden sollten.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisiert in diesem Zuge deutlich, dass sich Praxen “seit Monaten mit immer neuen Austauschprozessen herumschlagen müssen”, die von den Verantwortlichen “katastrophal geplant und kommuniziert wurden”. Prozesse liefen nicht rund, weswegen Hausärztinnen und Hausärzte immer wieder externe Techniker in die Praxen bestellen müssten. Der Verband fordert vor diesem Hintergrund eine Erhöhung der TI-Pauschale, um zumindest entstehende Kosten zu decken.

Wichtig in der Praxis: Der Austausch muss bis spätestens 30. Juni erfolgt sein. Am 1. Juli verlieren alle unten beschriebenen Karten automatisch ihre Gültigkeit. Da es in der Vergangenheit jedoch immer wieder zu Lieferschwierigkeiten kam, sollten Betroffene zeitnah tätig werden. Laut KBV ist weiter mit einem „erhöhten Auftragsaufkommen bei den Herstellern“ zu rechnen.

Wer ist konkret vom jetzt noch nötigen Tausch betroffen?

Inhaber eines eHBA der Generation 2.0

Auf der Rückseite des eHBA ist die Kartenversion vermerkt. Alle Karten, die nicht die Kennzeichnung G2.1 tragen (heißt: Entweder „G2“ oder keine Generationskennung), sind vom Austausch betroffen. Dieser groß angelegte Austausch läuft bereits seit Monaten und sollte in der Regel bereits angestoßen sein.

Zusätzlich können sich Hausärztinnen und Hausärzte im Kartenportal ihres Anbieters anmelden und dort die Zertifikatsinformationen der Karte prüfen, um die ECC-Fähigkeit zu verifizieren.

Wichtig in der Praxis: Das gleiche gilt für Praxisausweise (SMC-B-Karte), ohne die ein Zugang zur TI und ihren Anwendungen nicht möglich ist.

Inhaber eines eHBA der Generation 2.1

Hausärztinnen und Hausärzte, die ihren eHBA jüngst im Zuge der Umstellung von RSA- auf ECC-Sicherheitszertifikate bereits getauscht haben, sind damit keinesfalls auf der sicheren Seite. Auch sie sollten, je nach Anbieter, noch einmal einen genauen Blick auf ihren eHBA werfen.

Anbieter D-Trust und SHC+Care: Laut Hersteller gibt es in bestimmten Infineon-Chips eine Schwachstelle, sie müssen deswegen bis 30. Juni ausgetauscht werden. Auf der Rückseite betroffener Ausweise ist der Schriftzug „Idemia“ zu finden. Betroffene werden laut Hersteller-Angaben jeweils von D-Trust bzw. SHC+Care direkt informiert.

D-Trust liefert eigenen Angaben zufolge bereits seit Februar 2025 Heilberufsausweise vom Kartenhersteller Giesecke und Devrient (G&D) aus, die nicht von diesem Fehler betroffen sind. Ärztinnen und Ärzte erkennen diese Karten am Schriftzug „G&D“.

Anbieter Medisign: Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass auch neuere Karten von Medisign ausgetauscht werden müssen. Diese Karten sind zwar als „ECC-only“ deklariert, haben aber fälschlicherweise noch zusätzlich ein RSA-Zertifikat. „Da unklar ist, wie sich der Konnektor und andere TI-Komponenten bei der Nutzung solcher Karten verhalten, müssen diese Karten ausgetauscht werden“, erklärt die KBV. Laut Medisign sind nur Karten betroffen, die seit 1. Januar dieses Jahres ausgegeben wurden. Auch Medisign gibt an, Betroffene direkt per E-Mail zu kontaktieren. Bestehende Vertragslaufzeiten blieben unberührt.

Anbieter T-Systems: Bis dato ist nicht bekannt, dass bereits auf 2.1 ausgetauschte eHBA aufgrund technischer Probleme abermals getauscht werden müssten.

HÄV fordert Erhöhung der TI-Pauschale

Vor dem Hintergrund dieser regelmäßigen Probleme im Zusammenhang mit der TI fordert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) aktuell eine Anpassung der TI-Pauschale. „Inzwischen erreichen uns jede Woche neue Katastrophenmeldungen von der TI und den TI-Anwendungen. Diese kosten die Praxen nicht nur viel Zeit, sondern auch immer mehr Geld“, sagen die Bundesvorsitzenden Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier. “Das Mindeste ist, dass die TI-Pauschale spürbar erhöht wird, um so wenigstens die Kosten zu decken, die aus dem Versagen der Verantwortlichen resultieren.”

Zwar haben die Hersteller der nun bekanntgewordenen Austausche laut KBV jeweils zugesichert, dass betroffenen Ärztinnen und Ärzten keine Kosten entstehen werden. Doch: Im Praxisalltag ist der erneute Tausch ein Ärgernis und Zeitfresser – und die Zeit, die Hausärztinnen und Hausärzte beispielsweise aufwenden müssen, um angesichts der ständigen Störungen und Austausch-Informationen auf dem Laufenden zu bleiben, oder auch die Zeit für die Installation sind im betriebswirtschaftlichen Sinn auch Kosten.

Auch KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner erinnerte in dem Zuge, dass bereits die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens ein „Riesenakt“ gewesen sei und die Praxen viel Zeit und Geld gekostet habe. Die abermalige Austauschaktion sei ein Zeichen dafür, dass die Technik der TI nach wie vor nicht reibungslos im Hintergrund laufe.

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