Berlin. Mit Blick auf die ablaufenden Sicherheitszertifikate in Zehntausenden Komponenten zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sollten sich Hausärztinnen und Hausärzte nun vorrangig auf drei Bausteine konzentrieren:
- die Konnektoren,
- Praxisverwaltungssysteme (PVS) sowie
- elektronische Heilberufsausweise (eHBA).
Darauf macht der Hausärztinnen- und Hausärzteverband seine Mitglieder am Mittwoch (5.11.) unter Verweis auf aktuelle Informationen von Gematik, Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) aufmerksam. “Gerne hätten wir Ihnen heute Entwarnung gegeben”, heißt es in dem Schreiben des Verbandes, der in den vergangenen Monaten wiederholt Warnungen in Richtung Gematik und Bundesgesundheitsministerium ausgesprochen hatte, “aber wie befürchtet, drohen für einzelne Praxen ab Januar massive Probleme.”
Praxisausweise und eHealth-Kartenterminals erhalten Not-Aufschub
Zumindest für zwei Komponenten erhalten Praxen für den Fall, dass eine Umstellung bis Jahresende nicht möglich ist, einen Aufschub.
So gehe man zwar davon aus, dass die sogenannten Institutskarten SMC-B (“Praxisausweise”) der Generation 2.0 nicht mehr in Betrieb sein werden, “da die Austauschprozesse gut verlaufen”, heißt es bei der Gematik. Aktuell hat sich auf deren Informationsseite zum TI-Tausch jedoch eine Fristverlängerung eingeschlichen: “Sollten Restkarten der Generation SMC-B G2.0 auch nach dem 1. Januar 2026 im Feld verbleiben, sind diese aus technischer Sicht weiterhin funktionsfähig, denn trotz des regulatorischen Endes der Zulässigkeit bleibt die technische Funktionsfähigkeit (…) übergangsweise erhalten.” Voraussichtlich neue Frist sei der 30. Juni 2026.
Unabhängig vom Not-Aufschub lautet die Empfehlung der Gematik jedoch weiterhin, auch SMC-B der Generation 2.0 “so schnell wie möglich auszutauschen”.
Bereits im Juni hatten Hausärztinnen- und Hausärzteverband und KBV zudem darauf hinwirken können, dass bei den eHealth-Kartenterminals und dem darin verbauten Schlüsselmaterial (gSMC-KT) kein Austausch bis Jahresende nötig wird. Neue Frist ist hier der 31. Dezember 2026, heißt es bei der Gematik.
Drei Bausteine haben höchste Prio
Vor dem Hintergrund dieser teils aufgehobenen Fristen sollten Praxen ihr Augenmerk nun auf Konnektoren, eHBA und PVS-Systeme legen. Ob sie von dem nötigen Tausch betroffen sind, können Hausärztinnen und Hausärzte an vielen Stellen selbst prüfen (s. unten).
Wichtig in der Praxis: Darüber hinaus lautet der Ratschlag aller Institutionen, den eigenen IT-Dienstleister zu kontaktieren, um so den reibungslosen Weiterbetrieb über den Jahreswechsel hinaus sicherzustellen.
1. Konnektoren
Aktuell sind drei Hersteller für die bisher üblichen „Einbox-Konnektoren“, also die physisch in der Praxis vorhandenen Konnektoren, am Markt: Compugroup, Secunet und RISE. Zudem befinden sich noch Geräte von T-Systems im Einsatz, die jedoch nicht mehr neu produziert werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes (5.11.) sind noch rund 10.000 Konnektoren von einem nötigen Wechsel betroffen.
- Ihr Konnektor ist von CGM/KoCo? Ein Wechsel ist laut Hersteller nötig bei Geräten „mit einer Seriennummer bis einschließlich 8027600364000095102”. Die Nummer kann direkt am Konnektor abgelesen werden.
- Ihr Konnektor ist von Secunet? “Betroffen sind beim Einbox-Konnektor die Seriennummern beginnend mit <301/…> bis <306/…>. Geräte, die mit einer Seriennummer gleich oder größer <307/…> (beim Rechenzentrumskonnektor ab der Seriennummer <315/…>) beginnen, können über den 31.12.2025 hinaus eingesetzt und verlängert werden.“ Die Seriennummer kann dem Typenschild des Geräts oder dem “Sicherheitsbeiblatt Empfang und Prüfung” entnommen werden.
- Ihr Konnektor ist von RISE? „Teilweise befinden sich Aufkleber auf den Konnektoren, die mit „ECC-vorbereitet“ gekennzeichnet sind“, erklärt das Unternehmen auf Anfrage von Hausärztliche Praxis. „Befindet sich dieser Aufkleber nicht auf dem Konnektor, kann anhand der Codierung der ICCSN der gSMC-Ks, die über die Managementoberfläche des Konnektors eingesehen werden kann, geprüft werden, ob das Gerät betroffen ist. Die 13. Stelle der ICCSN gibt dabei Aufschluss darüber, ob der Konnektor dual-personalisiert wurde. 1 bedeutet dabei dual-personalisiert, 0 bedeutet RSA-only.“
- Ihr Konnektor ist von T-Systems? Die ECC-Umstellung kann Angaben des Unternehmens zufolge einfach durch den Praxisinhaber durchgeführt werden. Es stellt hierfür eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung. Wichtig: Vor der Umstellung muss mindestens die Firmware-Version 5.70.6 installiert sein; falls die Version veraltet ist, muss zunächst ein entsprechendes Firmware-Update gestartet werden.
Praxen, die bereits heute auf „TI as a Service“ oder ein TI-Gateway setzen, also Systeme ohne einen physischen Konnektor in der Praxis, sind von den ablaufenden RSA-Zertifikaten nicht betroffen.
2. Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Aktuell sind vier Anbieter für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) am Markt: D-Trust / Bundesdruckerei, Medisign, T-Systems und SHC. Nach Angaben der KBV befinden sich noch über 50.000 RSA-only-eHBA im Umlauf (5.11.).
Für alle Anbieter gilt: Auf der Rückseite des eHBA ist die Kartenversion vermerkt. Alle Karten, die nicht die Kennzeichnung G2.1 tragen (heißt: entweder „G2“ oder keine Generationskennung), sind vom Austausch betroffen. Findet sich dort die Kennzeichnung „G2.1“, ist kein Kartentausch notwendig; der Ausweis gehört zur neuen Generation.
Zusätzlich können sich Hausärztinnen und Hausärzte im Kartenportal ihres Anbieters anmelden und dort die Zertifikatsinformationen der Karte prüfen, um die ECC-Fähigkeit zu verifizieren.
Wichtig in der Praxis: Laut den Herstellern werden alle betroffenen Arztpraxen proaktiv von ihnen kontaktiert. “Achten Sie also unbedingt auf Mailings und Post Ihres Anbieters und folgen Sie den Anweisungen in dem Schreiben”, rät der Hausärztinnen- und Hausärzteverband. “Sollten Sie einen eHBA der zweiten Generation haben (oder sollten Sie sich nicht sicher sein) und wurden nicht durch Ihren Anbieter kontaktiert, dann wenden Sie sich unbedingt aktiv an diesen.”
3. Praxisverwaltungssysteme (PVS)
Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) müssen ein entsprechendes Software-Update bereitstellen, das die Unterstützung der ECC-Schlüssel unterstützt. Mehr als 100 Softwaresysteme sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) am Markt. Eine stichprobenartige Umfrage von Hausärztliche Praxis im Spätsommer und den populärsten Anbietern, die zusammen eine Marktabdeckung von rund 70 Prozent unter den hausärztlichen Praxen erreichen, ergab: Alle wollten das Update rechtzeitig zur Verfügung stellen.
“Die PVS-Hersteller müssen liefern”, unterstreicht auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband in seinem aktuellen Schreiben.
Ob das Update bereits erfolgt ist oder bereitsteht, bekommen Nutzer in der Regel im PVS angezeigt. Auf keinen Fall sollten Updates hinausgezögert werden.
Unabhängig vom jeweiligen Anbieter empfiehlt die Gematik ausdrücklich, den PVS-Anbieter oder Praxis-IT-Dienstleister zu kontaktieren, gerade auch wegen der Schnittstellen zu anderen Anwendungen. “Bitte beachten Sie auch mögliche zusätzliche, im Einsatz befindliche Software, wie beispielsweise KIM-Clientmodule oder Middleware.”
