Erratum: Im Beitrag “EBM-Abrechnung der Schmerztherapie“, Hausärztliche Praxis 7/25, waren Fehler in der dargestellten HZV-Abrechnung.
Korrekt ist: Im Rahmen der HZV-Verträge Schleswig-Holsteins sind die Leistungen der manuellen Medizin und Schmerztherapie (GOP 30201, 30790, 30791) nicht separat über die KV abrechenbar, sondern Bestandteil der HZV-Pauschale. Die psychosomatische Grundversorgung (GOP 35100/35110) ist nur im HZV-Vertrag der spectrumK als Einzelleistung abrechenbar. Bei der IKK classic erfolgt stattdessen ein Zuschlag von 7 Euro pro Versichertenteilnahmejahr auf die P1-Pauschale. Im GWQ Hausarzt+ HZV-Vertrag beträgt der Zuschlag für die psychosomatische Grundversorgung 20 Euro pro Versichertenjahr auf die P2-Pauschale (nicht 5 Euro).
Praxis-Tipp des HZV-Teams der HÄVG: Bitte beachten Sie die Abrechnungsmodalitäten in den jeweiligen HZV-Verträgen!
red