Berlin. Das Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung dürfte nach Berechnungen der “FinanzKommission Gesundheit” bis 2030 auf über 40 Milliarden Euro anwachsen – sofern keine Reformen auf den Weg gebracht werden.
66 Einsparbereiche haben die Experten der Kommission in verschiedenen Sektoren herausgefiltert, mit denen perspektivisch 2027 rund 42 Milliarden Euro (2030 sogar fast 64 Milliarden Euro) eingespart werden. Der Sparkatalog umfasst rund 480 Seiten.
Alle Maßnahmen, erklärte Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Professor für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement, Universität Bielefeld und einer der Vorsitzenden der Finanzkommission, seien auf verschiedene Punkte überprüft worden – etwa ob die Maßnahme Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung habe, ob es Steuerungseffekte gebe und die Verteilungsgerechtigkeit berührt werde.
Bloß keine Kürzungen bei Hausarztpraxen!
Bei den Einsparungen der Leistungserbringer zählte Greiner unter anderem die Bindung der Vergütungen in Arztpraxen und Krankenhäusern an die Entwicklung der Grundlohnsumme sowie die Entwicklung der Einnahmen. Damit werden die Vergütungen bei den Ärztinnen zwar noch steigen können, aber nur noch begrenzt.
“Angesichts des geplanten Umbaus unseres Gesundheitssystems in ein hausärztliches Primärversorgungssystem, in dem die Hausärztinnen und Hausärzte die Hauptlast tragen werden, können wir pauschale Leistungskürzungen, wie dies etwa durch eine globale Begrenzung der Vergütungsanstiege vorgeschlagen wird, nicht akzeptieren. Das würde eine deutliche Reaktion der hausärztlichen Praxen nach sich ziehen”, erklären die beiden Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier nach Bekanntwerden der Vorschläge am Montagabend (30.3.). In der hausärztlichen Versorgung gebe es keine Einsparpotenziale, stellten sie fest.
Terminvermittlung, Hautkrebsscreening, Organspende…
Speziell bei den Hausärztinnen und Hausärzte stehen folgende Dinge zur Disposition: Die Kommission schlägt die “vollständige Abschaffung der Vergütungsregelungen für TSVG-Konstellationen” vor. Somit würde auch die Vermittlungsgebühr von 15 Euro für die Hausärztinnen und Hausärzte wegfallen.
Das Hautkrebsscreenings sollte ebenfalls abgeschafft werden, da der Nutzen der uneingeschränkten Früherkennungsuntersuchungen nicht habe erbracht werden können, erklärte Prof. Dr. Ferdinand M. Gerlach, Professor für Allgemeinmedizin und Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin, Johann-Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a.M. und ebenfalls Vorsitzender der FinanzKommission Gesundheit.
So könnten auch zusätzliche Arztkapazitäten im Umfang von etwa 600 bis 900 vollzeitäquivalenten Haus- und Hautärzten pro Jahr freigegeben werden, heißt es im ersten Bericht der FinanzKommission.
Ebenfalls zur Disposition steht die Beratung zur Organspende, da es keine Evidenz zu den Effekten der Vergütung auf die Bereitschaft zur Organspende gebe. Würde die Vergütung für die Beratung gestrichen, könnten 2027 rund 60 Millionen Euro eingespart werden.
Auch die Vergütung für die Aktualisierung und Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) könnte ab 2027 dem Rotstift zum Opfer fallen.
Dass die gerade erst eingeführte Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte nicht Eingang in den Sparkatalog gefunden hat, begrüßen Buhlinger-Göpfarth und Blumenthal-Beier “positiv”. Ebenso die präventiven Ansätze bei Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuer.
Breiter Katalog aus allen Bereichen
Weitere Vorschläge, die die Hausärztinnen und Hausärzte nicht unmittelbar betreffen sind unter anderem:
- Die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen – insbesondere die Gesundheitsversorgung der Bürgergeldbeziehenden sollte adäquat aus Steuermitteln erfolgen
- Die Einführung eines dynamisierten Herstellerabschlag bei Arzneimitteln, mit dem die Kosten für Medikamente gedrosselt werden sollen.
- Die schrittweise Einführung einer obligatorischen Zweitmeinung. Begonnen werden soll mit Knieoperationen. Bisher seine die vom G-BA Zweitmeinungsverfahren freiwillig und nur eine Empfehlung. Laut Studien hätten sich rund 80 Prozent der Patientinnen und Patienten gegen eine Knie-OP entschieden, wenn sie eine Zweitmeinung eingeholt hätten. Die Entscheidung bleibe aber nach wie vor dem Patienten überlassen.
- Im Kieferorthopädischen Bereich soll es Begrenzungen geben bezüglich Zahnspangen
- Homöopathie sollte nicht mehr erstattet werden
- Die Zuzahlungen für Patienten sollen von 5 auf 7,50 Euro pro Medikamentenpackung angehoben werden bis maximal von 10 auf 15 Euro
- Der missbräuchliche Bezug von Krankengeld soll eingedämmt werden. Krankengeld werde in Deutschland auffällig viel bezahlt.
- Ehepartner, die in der GKV mitversichert sind und keine Kinder bis 6 Jahre betreuen oder Angehörige pflegen, sollen sich selbst versichern müssen
- Die Kurzzeittherapie in der Psychotherapie soll gestrichen werden, da sie keine Nutzen gebracht hätte
- Zu den Präventionsmaßnahmen zählt die schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer, einer höheren Alkoholsteuer auf Spirituosen sowie die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke (hier etwa Limonaden oder Energy Drinks mit einem Zuckergehalt von über 5 Gramm pro 100 ml)
- Der Lohn der Pflegekräfte soll künftig wieder aus den Fallpauschalen der Kliniken bezahlt werden bzw. rückgeführt werden
Höchste Einsparungen beim Bürgergeld
Die höchsten Einsparungen, so Greiner, wären in den folgenden Bereichen zu erzielen: An erster Stelle wären mit 12 Milliarden die Bürgergeldempfänger zu nennen. Deren Beiträge sollten aus Steuermitteln erfolgen und nicht aus den GKV-Beiträgen. Mit 5,5 Milliarden würde die Begrenzung der Vergütungsanstiege der Leistungserbringer zu Buche schlagen. Mit einem dynamisierten Herstellerabschlag auf Medikamente könnten 2,27 Milliarden Euro eingespart werden.
Ob bzw. welche vorgeschlagenen Maßnahmen vom Bundesgesundheitsministerium übernommen bzw. umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
