Das Spargesetz hat unsere politische Arbeit in den vergangenen Wochen natürlich dominiert. Wir haben mit Ihrer Unterstützung und der Ihrer Teams gemeinsam dagegen protestiert. Es hat sich ein breiter Widerstand formiert, und die Postfächer in vielen Abgeordnetenbüros liefen nahezu über. Das ist vor allem Ihrem Engagement zuzuschreiben, für das wir Ihnen nochmals herzlich danken möchten!
In der nächsten Ausgabe der “Hausärztlichen Praxis“, die Mitte August erscheint, werden wir uns erneut ausführlich mit dem Spargesetz befassen und alle Aspekte mit ihren Konsequenzen für Sie und Ihre Teams in der Praxis einordnen.
Dennoch dürfen und wollen wir natürlich auch die anderen wichtigen Themen nicht aus dem Blick verlieren. Dazu gehört beispielsweise der Mutterschutz siehe Artikel “Wenn Mutter sein zum Finanzrisiko wird“.
Während angestellte Ärztinnen einen Anspruch auf Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz haben, stellt die finanzielle Absicherung in der vulnerablen Phase von Schwangerschaft und Geburt für selbstständige Ärztinnen eine große Herausforderung dar. Es gibt zwar rechtliche Möglichkeiten, etwa eine Vertretung für maximal zwölf Monate zu engagieren. Jedoch ist der finanzielle Druck hoch, denn neben den weiterlaufenden Kosten – etwa für Personal und Miete – ist das Honorar für die Vertretung zu entrichten.
Die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes hat deshalb die Politik auf Bundes- und Landesebene sowie die Selbstverwaltung aufgefordert, die Regelungen anzugleichen. Denn wenn der Mutterschutz gestärkt wird, wird die Selbstständigkeit für junge Frauen attraktiver, und die Chance steigt, dass mehr von ihnen eine Praxis übernehmen.
Mit kollegialen Grüßen
Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Dr. Markus Blumenthal-Beier
Bundesvorsitzende Hausärztinnen- und Hausärzteverband
