Unna/Schwerin/Frankfurt. In Westfalen-Lippe, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen wurden gegen viele Hausarztpraxen Regresse wegen der Verordnung des Pneumokokkenimpfstoffs Apexxnar® ausgesprochen. Im Norden waren die AOK Nordwest und Nordost federführend für die Kassen tätig.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe findet die “großangelegte Regresskampagne” in “höchstem Maße unfair”. Das Handeln zeuge außerdem von mangelndem Respekt gegenüber den Praxisteams, die unter immer schwierigeren Bedingungen versuchten, auch Versicherte der AOK Nordwest bestmöglich zu versorgen.
Sinnvolle Vorgehensweise wird bestraft
Hintergrund der Regresse ist, dass einige Praxen die STIKO-Empfehlungen für den neuen und besseren Pneumokokkenimpfstoff Apexxnar® (jetzt Prevanar® 20) im September 2023 sofort umgesetzt hatten und den Impfstoff für ihre gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten auf Kassenrezept verordnet hatten. Eine Impfvereinbarung mit den Kassen gab es zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht.
Diese medizinisch sinnvolle Vorgehensweise der Ärztinnen und Ärzte bestraft die AOK Nordwest jetzt mit Regressforderungen, kritisiert Lars Rettstadt, Vorstandsvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe. Denn die mit den Kassen beschlossene Impfvereinbarung gilt erst seit dem 13. Januar 2024.
Die Hausärztinnen und Hausärzte hätten nach Ansicht der AOK Nordwest also dreieinhalb Monate warten sollen, obwohl die Richtigkeit ihres Handelns außer Frage stand, so Rettstadt. Schließlich war auch der G-BA den STIKO-Impfempfehlungen gefolgt.
Kein echter Schaden für die Kassen
Zudem sei der AOK Nordwest kein echter Schaden entstanden, da die Versicherten sowieso mit dem neuen Impfstoff hätten geimpft werden müssen – nur eben dreieinhalb Monate später.
Dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband sei dabei bewusst, dass die AOK wegen der erst späteren Gültigkeit der Impfvereinbarung vor einem Sozialgericht Recht bekommen würde, erklärt Rettstadt.
Allerdings verweist der Verband aus Westfalen-Lippe auch auf eine ähnliche Lage in Baden-Württemberg. Dort hätten sich Krankenkassenverbände entschieden, ausnahmsweise nicht die Umsetzung der STIKO zum 20-valenten Pneumokokken-Impfstoff in die Schutzimpfungs-Richtlinie abzuwarten.
In MV mehr als 100 Praxen betroffen
In Mecklenburg-Vorpommern (MV) waren laut Hausärztinnen- und Hausärzteverband Anfang des Jahres über 100 Praxen betroffen, die Prüfanträge umfassten Summen bis über 8.000 Euro. Die Praxen seien geschockt.
Stefan Zutz, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, hat die AOK Nordost bereits im Januar schriftlich aufgefordert, die Prüfanträge zurückzunehmen.
Neben der Verordnung bei fehlender Impfvereinbarung gab es in Hessen noch einen weiteren Grund für Regressforderungen, bei der es um die Einhaltung von Impfabständen geht, erklärt Christian Sommerbrodt, Vorstandsvorsitzender des hessischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, auf Anfrage der Redaktion von Hausärztliche Praxis.
Regulär sollten dabei die Impfungen mit dem neuen PCV20 Impfstoff sechs Jahre nach der letzten Impfung mit den alten PPSV23 und/oder PCV13 erfolgen. Die STIKO habe zusätzlich noch empfohlen, dass Menschen mit hohem Infektionsrisiko oder ausgeprägter Immundefizienz bereits nach einem Jahr die Nachimpfung mit dem neuen PCV20 Impfstoff erhalten sollten.
Kassen hätten nach ärztlichen Rückmeldungen an den hessischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband Regresse eingeleitet, weil die Ärztinnen und Ärzte die Nachimpfung mit dem neuen PCV20 Impfstoff vor dem Ablauf der sechs Jahre durchgeführt hätten. Die betroffenen Ärztinnen und Ärzte müssen nun in jedem einzelnen Fall einen Widerspruch einlegen – eine erhebliche bürokratische Belastung.
Appell an die Krankenkassen
“In Zeiten mit ungewöhnlich hohem Infektgeschehen scheinen die Krankenkassen mehr daran interessiert zu sein, Regresse aus formalen Gründen durchzuführen, anstatt die hessischen Hausärztinnen und Hausärzten aktiv in der Aufgabe zu unterstützen, alle Patientinnen und Patienten mit den benötigen Impfungen zu versorgen”, kritisiert Sommerbrodt. Stattdessen werde auf dem Rücken der Praxen “der Erfolg einer guten, wissenschaftlich gesicherten und nötigen Impfquote torpediert”.
Sommerbrodt weiter: “Formal korrekte Regresse werden hier wieder einmal von den Krankenkassen missbraucht, um die Ärzteschaft zu verunsichern. Man kann hier die Frage stellen, ob die Krankenkassen mehr daran interessiert sind korrekte und wichtige Leistungen nicht zu vergüten, anstatt ihre Versicherten ausreichend und gut zu versorgen.”
Ähnlich appellierte Lars Rettstadt, Verbandschef in Westfalen-Lippe, in einem offenen Brief Mitte Februar dringend an die AOK Nordwest: “Ich bitte Sie im Namen der Hausärztinnen und Hausärzte in Westfalen-Lippe, Ihre unnachgiebige Haltung zu überdenken und zusammen mit dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband und der Kassenärztlichen Vereinigung eine tragfähige Lösung für das jetzige Problem zu finden und dafür zu sorgen, dass solche Situationen in Zukunft nicht mehr vorkommen können.”
Etwas Bewegung in der Sache
Ein wenig hat sich offenbar etwas bewegt: Laut Verband in Westfalen-Lippe habe es inzwischen einen ersten konstruktiven Austausch mit der AOK Nordwest gegeben. Es gebe auf beiden Seiten den Willen zur Lösung des Problems. Die AOK müsse sich aber zunächst mit den anderen Krankenkassen abstimmen und wolle dann noch einmal auf den Verband zukommen.