Nach der scharfen Kritik und einem offenen Brief des Hausärztinnen -und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe wegen der Regresse zu Apexxnar® Verordnungen (Hausärztliche Praxis berichtete), haben die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) eine Vereinbarung getroffen.
Demnach akzeptieren die Kassen im Norden, dass Apexxnar® rückwirkend ab dem Tag der STIKO-Empfehlung am 28. September 2023 als SSB verordnet wurde, teilt die KVWL am 11. April mit.
Weil regionale Impfvereinbarung noch fehlte
Zum Hintergrund: Etwa 300 Ärztinnen und Ärzte hatten bereits vor Inkrafttreten der angepassten Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) vom 13.1.2024 und vor Aufnahme der Impfleistung in die regionale Impfvereinbarung GKV-Patienten mit dem über den SSB verordneten Impfstoff Apexxnar® geimpft.
Bis zu diesem Zeitpunkt hätte formal gesehen keine Verordnung über den SSB erfolgen dürfen.
“Wir sind äußerst glücklich darüber, dass wir für die im Raum stehenden Regressforderungen für unsere Mitglieder einen so guten Kompromiss finden konnten”, erklärte Anke Richter-Scheer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVWL. at