In Westfalen-Lippe (WL), Mecklenburg-Vorpommern (MV) und Hessen wurden gegen viele Hausarztpraxen Regresse wegen der Verordnung des Pneumokokkenimpfstoffs Apexxnar® ausgesprochen. Im Norden waren die AOK Nordwest bzw. AOK Nordost federführend für die Kassen tätig.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband WL findet die “großangelegte Regresskampagne” in “höchstem Maße unfair”. Das Handeln zeuge außerdem von mangelndem Respekt gegenüber den Praxisteams.
Hintergrund der Regresse ist, dass einige Praxen die STIKO-Empfehlungen für den besseren Pneumokokkenimpfstoff Apexxnar® (jetzt Prevenar® 20) im September 2023 sofort umgesetzt hatten und den Impfstoff für ihre gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten auf Kassenrezept verordnet hatten. Eine Impfvereinbarung mit den Kassen gab es zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht.
Diese medizinisch sinnvolle Vorgehensweise der Ärztinnen und Ärzte bestraft die AOK Nordwest jetzt mit Regressforderungen, kritisiert Lars Rettstadt, Vorstandsvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes WL. Denn die mit den Kassen beschlossene Impfvereinbarung gilt erst seit dem 13. Januar 2024.
Die Praxen hätten nach Ansicht der AOK also dreieinhalb Monate warten sollen, obwohl die Richtigkeit ihres Handelns außer Frage stand, so Rettstadt. Schließlich war auch der G-BA den STIKO-Impfempfehlungen gefolgt.
Es geht um 8.000 Euro und mehr
Dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband sei dabei bewusst, dass die AOK wegen der erst späteren Gültigkeit der Impfvereinbarung vor einem Sozialgericht Recht bekommen würde, erklärt Rettstadt. Allerdings verweist er auf eine ähnliche Lage in Baden-Württemberg. Dort hätten sich die Kassen entschieden, ausnahmsweise nicht die Umsetzung der STIKO-Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie abzuwarten.
In Mecklenburg-Vorpommern waren laut Hausärztinnen- und Hausärzteverband Anfang des Jahres über 100 Praxen betroffen. Die Prüfanträge umfassten Summen bis über 8.000 Euro – die Praxen seien geschockt. Stefan Zutz, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes MV, hat die AOK Nordost bereits im Januar schriftlich aufgefordert, die Prüfanträge zurückzunehmen.
Auch WL-Verbandschef Rettstadt appellierte in einem offenen Brief an die AOK Nordwest, “ihre unnachgiebige Haltung zu überdenken”.
Neben der Verordnung bei fehlender Impfvereinbarung gab es in Hessen noch einen weiteren Grund für Regressforderungen, bei dem es um die Einhaltung von Impfabständen geht, so Christian Sommerbrodt, Vorstandsvorsitzender des hessischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.
Stumpfes Pochen auf Formalien
Regulär sollten dabei die Impfungen mit dem neuen PCV20-Impfstoff sechs Jahre nach der letzten Impfung mit den alten PPSV23 und/oder PCV13 erfolgen. Die STIKO habe zusätzlich noch empfohlen, dass Menschen mit hohem Infektionsrisiko oder ausgeprägter Immundefizienz bereits nach einem Jahr die Nachimpfung mit dem neuen PCV20-Impfstoff erhalten sollten.
Kassen hätten nach ärztlichen Rückmeldungen an den hessischen Verband Regresse eingeleitet, weil Ärztinnen und Ärzte die Nachimpfung mit dem neuen PCV20-Impfstoff vor dem Ablauf der sechs Jahre durchgeführt hätten. Diese Praxen müssen nun in jedem einzelnen Fall einen Widerspruch einlegen – eine erhebliche bürokratische Belastung. “Formal korrekte Regresse werden hier wieder einmal von den Krankenkassen missbraucht, um die Ärzteschaft zu verunsichern”, kritisiert Sommerbrodt.
Ein wenig hat sich – zumindest in Westfalen-Lippe – bewegt: Laut dem dortigen Verband habe es noch im Februar einen ersten konstruktiven Austausch mit der AOK Nordwest gegeben. Es gebe auf beiden Seiten den Willen zur Lösung des Problems. Die AOK wolle sich mit den Kassen abstimmen und auf den Verband zukommen.
red