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SpickzettelEBM-Spicker Q3/2026 mit zahlreichen Änderungen

Die „Rauchenden Köpfe“ haben den EBM-Spickzettel für das dritte Quartal 2026 aktualisiert. Die größten Änderungen betreffen die Vorhalte- und Versorgungspauschale.

Der EBM-Spickzettel erleichtert die Abrechnung.

München. Ärztinnen, Ärzte und ihre Praxisteams können sich ab sofort den EBM-Spickzettel für das dritte Quartal herunterladen (s. Kasten). Die „Rauchenden Köpfe“ haben vor allem die neue Versorgungspauschale 03100 EBM sowie deren Zuschlag 03110 integriert, die seit 1. Juli bei Menschen mit ausgewählten chronischen Erkrankungen abzurechnen sind.

Zudem ist jetzt deutlicher gekennzeichnet, welche EBM-Ziffern auf eines der zehn Kriterien der Vorhaltepauschale 03040 EBM einzahlt. Nach der jeweiligen EBM-Ziffer findet sich nun ein Kreuz, zum Beispiel: 03360+. Zur Erinnerung: Erfüllt eine Praxis 2-7 Kriterien, wird der 03040 die 03041 EBM zugesetzt. Kommen Praxen sogar auf mindestens acht Kriterien, erhalten sie die höher dotierte 03042 EBM als Zuschlag. Einen Pauschalenrechner, wie viele Kriterien sie erreichen, finden hausärztliche Teams als Excel-Tabelle oder programmierte Webseite auf www.hausaerztlichepraxis.digital.

Impfungen neu sortiert

Mehrere kleine Änderungen ergeben sich bei den Impfungen. Diese sind nun nicht mehr rein nach den Abrechnungsziffern sortiert, sondern von Einfach- hin zu Mehrfachimpfungen.

Neu aufgenommen wurde die Immunisierung gegen Meningokokken-ACWY bis zum Alter von 24 Jahren (89140 EBM). Bei Herpes zoster wurde die Indikationsimpfung ab dem Alter von 18 Jahren gemäß STIKO-Empfehlung ergänzt.

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