Berlin. Hausärztinnen und Hausärzte sollten die 01648 EBM zur Erstbefüllung der ePA bis Ende 2026 weiter abrechnen und Abrechnungen auch rückwirkend prüfen. Denn die Gerüchte, dass die Streichung der Ziffer lediglich ein redaktionelles Versehen war, haben sich jetzt bestätigt.
Am Freitag (14.8.) räumte das Bundesgesundheitsministerium auf erneute Nachfrage von „Hausärztliche Praxis“ ein, dass die „notwendige redaktionelle Anpassung zum Inkrafttreten der Regelung, auf Grund von Änderungen im parlamentarischen Verfahren versehentlich unterblieben“ ist. Stattdessen sei geplant gewesen, dass auch für Vertragsärztinnen und -ärzte die ePA-Ziffer erst ab 1. Januar 2027 gestrichen werden sollte – also analog zu den Vertragszahnärzten. Aktuell prüft das Ministerium, „in welcher Form eine kurzfristige gesetzliche Korrektur erfolgen kann“, teilte es „Hausärztliche Praxis“ mit.
HÄV rät: Abrechnungen kontrollieren
„Es ist gut, dass das Ministerium hier jetzt die Reißleine gezogen und dies klargestellt hat“, kommentierte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband am Freitag die Nachricht. Er rät allen Ärztinnen und Ärzten, ihre Abrechnungen für den Zeitraum Ende Juli bis Mitte August sorgsam zu prüfen und in den Fällen, in denen eine Erstbefüllung der ePA stattgefunden hat, diese nun noch mit der 01648 EBM abzurechnen.
Manche Ärztinnen und Ärzte könnten hierzu auf die Unterstützung ihres Praxissoftwareanbieters angewiesen sein. Gegenüber „Hausärztliche Praxis“ berichteten Praxisteams vereinzelt, dass die 01648 EBM zuletzt nicht mehr über das PVS abrechenbar war. Hier sind Praxen also darauf angewiesen, dass die Ansetzung der Ziffer in der Software schnellstmöglich wieder freigeschaltet wird.
Der EBM-Spickzettel der “Rauchenden Köpfe” für das dritte Quartal 2026 wurde entsprechend aktualisiert.
