Zum 1. April 2025 wird die Liste der Berufskrankheiten um drei Erkrankungen erweitert. Dabei handelt es sich um
- Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige, intensive Belastung. “Hiervon können zum Beispiel Beschäftigte betroffen sein, die in der Textilindustrie, auf Schweiß-, Schleif- und Montagearbeitsplätzen oder in der Forst- und Bauindustrie tätig sind”, teilt die Deutsche Gesetzliche Unfallhilfe (DGUV) mit.
- Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern. Betroffen sein können Personen, die mindestens eine 13-jährige Tätigkeit als professionelle Fußballspielerin oder Fußballspieler absolviert haben, davon mindestens zehn Jahre in einer der drei obersten Fußballligen bei Männern oder einer der beiden obersten Fußballligen bei Frauen. Ebenfalls berücksichtigt wird, wenn im Alter von 16 bis 19 Jahren eine versicherte Tätigkeit in einer niedrigeren Fußballliga als in den drei obersten Fußballligen bei Männern beziehungsweise den beiden obersten Fußballligen bei Frauen ausgeübt wurde.
- Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubexposition. Betroffen sind insbesondere Erzbergleute (einschließlich Uranerzbergbau) sowie zum Beispiel Versicherte im Tunnelbau, Ofenmaurerinnen und Ofenmaurer, Former in der Metallindustrie und Personen, die bei der Steingewinnung, -bearbeitung oder in Dentallabors beschäftigt sind.
red
Quelle: Mitteilung der DGUV vom 4. März