Desinfektionsmittel mit Ethanol können weiter zum Einsatz kommen. Das hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Ende Februar entschieden, indem sie Ethanol nicht als CMR-Stoff (krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend) eingestuft hat.
Die Hände- und Oberflächendesinfektion mit Ethanol ist nachweislich eine der effektivsten Schutzmaßnahmen vor bakteriellen und viralen Infektionen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt die Entscheidung der ECHA daher mit Blick auf Hygiene und Infektionsschutz.
In vielen Fällen, wie etwa bei Desinfektionsmitteln, gelange Ethanol nur in sehr geringen Mengen in den Stoffwechsel, da die Aufnahme über die Haut “verschwindend gering” sei, ordnet der BPI ein. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) listet Ethanol als unverzichtbaren Wirkstoff.
