Therapieliegen gehören zur Standardausstattung von Arztpraxen. Sind sie energetisch höhenverstellbar, kann das bei Fehlen von Schutzmechanismen zu Unfällen führen. Darauf macht die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) aufmerksam.
Entspreche eine Liege nicht den gesetzlichen Anforderungen, müsse diese fachgerecht nachgerüstet oder eine neue angeschafft werden. So darf es nicht möglich sein, dass Personen eingeklemmt werden könnten.
Rüsten Praxen energetisch höhenverstellbare Liegen über die gesetzlich geforderte Sicherheitstechnik hinaus aus, können sie eine Förderung von maximal 500 Euro erhalten. Das sind Techniken, die z.B. verhindern, dass die Höhenverstellung einer Liege durch eine Person versehentlich aktiviert wird.
Das Fördergeld für die besonders sichere Therapieliege kann nur im Jahr der Nachrüstung oder der Anschaffung einer neuen Liege abgerufen werden.
red
