Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) ist ein Vertragsmodell, bei dem sich Patientinnen und Patienten freiwillig für ihre Hausarztpraxis als erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem entscheiden. Dabei koordiniert die Praxis die gesamte Versorgung – und rechnet die entsprechenden Leistungen über die HZV – statt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) – ab, mit spürbar weniger Abrechnungsaufwand als gewohnt.
Bierdeckel statt Ziffernwald
Credo der HZV: Die Abrechnung soll auf einen Bierdeckel passen und nicht in einem dicken Leistungskatalog untergehen. Entsprechend folgt sie einer bewusst einfachen Logik mit vier Grundbausteinen: drei Pauschalen sowie Zuschläge und Einzelleistungen. Die Pauschalen im Überblick:
- Die Pauschale 1 (P1) wird auch als “Strukturpauschale” bezeichnet. Sie honoriert das Vorhalten der Praxisstruktur, etwa eine bestimmte apparative Mindestausstattung. Die P1 wird automatisch je eingeschriebenem Versicherten gezahlt, kontaktunabhängig und ohne Zifferneingabe.
- Die Pauschale 2 (P2) ist eine Art “Behandlungspauschale”. Sie wird mit der Ziffer 0000 einmal pro Quartal abgerechnet, sobald ein Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat – persönlich, telefonisch oder per Video.
- Die Pauschale 3 (P3), auch “Chronikerpauschale” genannt, wird mit der 0003 geziffert. Sie honoriert die Betreuung chronisch Erkrankter und ist bereits ab Diagnosestellung abrechenbar. Auch erbringbar über Telefon oder Video.
Wichtig in der Praxis: Die Pauschalen in der HZV werden additiv gezahlt.
Zuschläge und Einzelleistungen
Als vierter Baustein kommen Zuschläge und Einzelleistungen hinzu. Zuschläge gibt es beispielsweise für VERAH, eine Psychosomatik-Qualifikation oder digitale Praxis-Tools. Nach einmaliger Meldung an die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) werden die Zuschläge automatisch auf eine Pauschale aufgeschlagen.
Neben HZV-exklusiven Einzelleistungen wie zum Beispiel dem Geriatrie-Modul, HIPST oder erweiterten Früherkennungsuntersuchungen, die mit spezifischen HZV-Ziffern abgerechnet werden, gibt es auch Leistungen, die weiterhin mit den bekannten EBM-Ziffern einzeln über die HZV abgerechnet werden. Details dazu liefert der Ziffernkranz.
Wichtig in der Praxis: In den meisten HZV-Verträgen können Leistungen bis zu vier Quartale rückwirkend nachgereicht werden, wenn eine Abrechnungsfrist verpasst wurde.
Abrechnungshilfen im Alltag
Neben dem Ziffernkranz gibt es noch weitere praktische Abrechnungshilfen: Ziffernspicker, Gegenüberstellungen oder die Honoraranlage unterstützen im Praxisalltag.
Darüber hinaus bietet die HZV kostenlose Webinare wie “HZV-Abrechnung – einfach wie ein Bierdeckel” sowie persönliche Beratungstermine zur Abrechnung an. Die Angebote und weitere Informationen zur HZV-Abrechnung finden sich gebündelt unter www.hzv.de.
Praxis-Tipp: Viele Praxissoftwares warnen automatisch bei falscher Zifferneingabe – das erleichtert die Abrechnung enorm.
