Die Ampel-Parteien haben die Übergangsfrist zur Verordnung von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung um zwölf Monate verlängert. Das hat der Bundestag in einer seiner letzten Sitzungen Ende Januar beschlossen, in der auch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) als Maßnahmenpaket zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung (siehe Artikel “Entbudgetierung: 9 Fragen aus der Praxis“) verabschiedet wurde.
Demnach können Ärztinnen und Ärzte sonstige Produkte zur Wundbehandlung, die vor Dezember 2020 von den gesetzlichen Kassen erstattet wurden, übergangsweise weiterhin bis 2. Dezember 2025 auf Kassenkosten rezeptieren.
Bereits im ursprünglichen Entwurf des GVSG war vorgesehen, dass Ärztinnen und Ärzte sonstige Produkte zur Wundbehandlung noch bis 2. März 2025 auf Kassenkosten verschreiben können sollen. Mit dem Bruch der Koalition kam es jedoch nicht zu dieser geplanten Verlängerung.
Dadurch lief die eigentliche Übergangsfrist zum 2. Dezember 2024 aus und es entstand viel Verunsicherung in der Ärzteschaft und auch bei Versicherten, weil nicht mehr klar war, welche Produkte konkret noch auf Kasse rezeptiert werden können und welche nicht. Die gesetzlichen Kassen gingen mit der Frage zur Kostenerstattung unterschiedlich um.