Berlin. Die Ampel-Parteien wollen die Übergangsfrist zur Verordnung von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung um zwölf Monate verlängern. Das geht aus einem am Freitag (24.1.) publik gewordenen Änderungsantrag für das auf seinen Kern reduzierte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) hervor, der dem Magazin Hausärztliche Praxis vorliegt. Das GVSG – und damit die hausärztliche Entbudgetierung – soll wahrscheinlich in der letzten Januarwoche im Bundestag beschlossen werden, hieß es zuletzt.
Passiert das Gesetz den Bundestag, könnten Ärztinnen und Ärzte dann sonstige Produkte zur Wundbehandlung, die vor Dezember 2020 von den gesetzlichen Kassen erstattet wurden, übergangsweise weiterhin bis 2. Dezember 2025 auf Kassenkosten rezeptieren.
Bereits im ursprünglichen Entwurf des GVSG war vorgesehen, dass Ärztinnen und Ärzte sonstige Produkte zur Wundbehandlung noch bis 2. März 2025 auf Kassenkosten verschreiben können sollen. Mit dem Bruch der Koalition kam es jedoch nicht zu dieser geplanten Verlängerung. Dadurch lief die eigentliche Übergangsfrist zum 2. Dezember aus und es entstand Verunsicherung in der Ärzteschaft und auch bei Versicherten, weil nicht mehr klar war, welche Produkte nun konkret noch auf Kasse rezeptiert werden können und welche nicht. Die gesetzlichen Kassen gingen nämlich mit der Frage zur Kostenerstattung unterschiedlich um.
Noch Anfang dieser Woche hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem Brief erneut an den Bundesgesundheitsminister appelliert, die Übergangsregelung um 18 Monate zu verlängern.