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Praxis-ITWeiterentwicklung der ePA erfordert Anpassung der Praxisverwaltungssysteme

Die Aktensysteme der elektronischen Patientenakte werden auf eine neue Version umgestellt. Daher sind auch Anpassungen in den Praxisverwaltungssystemen nötig. Die KBV rät Praxen, unbedingt das PVS-Update einzuspielen - und besonders auf bestimmte Dinge zu achten.

Praxen sollten beim Einspielen des nötigen Updates besonders vorsichtig sein.

Im Zuge der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte werden diese Woche die Aktensysteme auf eine neue Version umgestellt. Infolgedessen sind auch Anpassungen in den Praxisverwaltungssystemen erforderlich. Das teilt KBV in ihren aktuellen Praxisnachrichten mit.

Mit „Aktensystem“ ist die technische Serversoftware gemeint, mit der Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert, verwaltet und bereitgestellt werden. Die jetzt vorgenommenen Änderungen an diesen ePA-Servern betreffen unter anderem die elektronische Medikationsliste (eML).

Damit Ärztinnen und Ärzte die Anzeige der strukturierten eML weiterhin wie gewohnt im Praxisverwaltungssystem (PVS) nutzen können, sind teilweise entsprechende Anpassungen durch die Hersteller notwendig, wie die gematik auf ihrer Internetseite mitteilt.

Was Praxen jetzt unternehmen sollten

Die KBV rät den Praxen, unbedingt das PVS-Update einzuspielen. Dies sei zum Quartalswechsel ohnehin regelhaft notwendig.

Sollten nach der Umstellung trotzdem Einschränkungen in der Benutzung des PVS, zum Beispiel im Anzeigen der elektronischen Medikationsliste auftreten, sollten sich Ärztinnen und Ärzte an ihren Hersteller wenden. Viele PVS zeigen die eML auch als PDF an und haben dann diesbezüglich keine Einschränkung.

Warnung vor Phishing-Mails

Praxen sollten beim Einspielen des nötigen Updates besonders vorsichtig sein. Die gematik bittet, insbesondere Absenderdomain, enthaltene Links und Anhänge kritisch zu prüfen und diese nur zu verarbeiten, wenn sie vom erwarteten Absender, zum Beispiel dem eigenen PVS-Hersteller, stammen.

Hintergrund sind betrügerische E-Mails, bei denen Kriminelle Domainnamen mit Bezug zur „gematik“ als Absender verwenden, zum Beispiel security-alert@gematik-telematik.de. In diesen Phishing-Mails wird fälschlicherweise auf eine angebliche Fehlfunktion von TI-Zertifikaten hingewiesen.

red

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