Ärztinnen und Ärzte müssen die elektronische Patientenakte (ePA) nicht sofort nach der abgeschlossenen Untersuchung – womöglich noch im Beisein des Patienten im Sprechzimmer – befüllen. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihrer Serie “Alles nur eine Frage” klargestellt.
Vielmehr könnten Dokumente wie Arztbriefe oder Befundberichte auch hochgeladen werden, wenn Versicherte die Praxis bereits verlassen haben. Mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hat die Praxis 90 Tage Zugriff auf die Akte, stellt die KBV klar.
Doch: Gerade bei Dokumenten, die für die Weiterbehandlung an anderer Stelle von Bedeutung sind, sollte das Befüllen “zeitnah” erfolgen, damit weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte darauf zugreifen können.
jas