Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

TelematikinfrastrukturBundespolizei wird ab 1. April mit eGK ausgestattet

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten erhalten ab 1. 4. eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die Bundespolizei ist damit der erste sonstige Kostenträger, bei dem diese Umstellung vorgenommen wird und TI-Anwendungen nutzbar werden.

Polizeibeamtinnen und -beamte werden ab 1.4.2025 mit einer eGK ausgestattet.

Berlin. Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sind die ersten von den vielen sonstigen Kostenträgern auf Landes- und Bundesebene, die eine elektronische Gesundheitskarte erhalten (eGK).

Die Anwendungen der TI sind bisher bei Versicherten sonstiger Kostenträger nicht nutzbar und auch die EBM-Abrechnungsziffer für die Anwendungen der TI, wie z.B. für die elektronische Patientenakte (ePA) – sind nicht berechnungsfähig.

Einführung erfolgt schrittweise

Die Einführung erfolgt nun schrittweise. Los geht es mit der Ausgabe der eGK. Damit soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass auch die Anwendungen der TI für diese Patientengruppe möglich wird.

Allerdings müssen für einzelne Anwendungen neben der Ausgabe der eGK noch weitere technische Voraussetzungen geschaffen werden.

Zum 1. April werden zunächst nur das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP) zur Verfügung stehen. Die ePA soll zum Ende des Jahres folgen.

eRezept und eAU in Vorbereitung

Die Nutzung des elektronischen Rezeptes (eRezept) und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hingegen steht noch nicht zur Verfügung und ist erst in Vorbereitung.

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, gibt es von anderen sonstigen Kostenträgern, mit denen die KBV auf Bundesebene Vertragsbeziehungen unterhält (Postbeamtenkrankenkasse und Bundesministerium der Verteidigung als zuständige Stelle für die Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr) keine diesbezüglichen Aktivitäten. GWZ

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.