Berlin. Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sind die ersten von den vielen sonstigen Kostenträgern auf Landes- und Bundesebene, die eine elektronische Gesundheitskarte erhalten (eGK).
Die Anwendungen der TI sind bisher bei Versicherten sonstiger Kostenträger nicht nutzbar und auch die EBM-Abrechnungsziffer für die Anwendungen der TI, wie z.B. für die elektronische Patientenakte (ePA) – sind nicht berechnungsfähig.
Einführung erfolgt schrittweise
Die Einführung erfolgt nun schrittweise. Los geht es mit der Ausgabe der eGK. Damit soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass auch die Anwendungen der TI für diese Patientengruppe möglich wird.
Allerdings müssen für einzelne Anwendungen neben der Ausgabe der eGK noch weitere technische Voraussetzungen geschaffen werden.
Zum 1. April werden zunächst nur das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP) zur Verfügung stehen. Die ePA soll zum Ende des Jahres folgen.
eRezept und eAU in Vorbereitung
Die Nutzung des elektronischen Rezeptes (eRezept) und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hingegen steht noch nicht zur Verfügung und ist erst in Vorbereitung.
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, gibt es von anderen sonstigen Kostenträgern, mit denen die KBV auf Bundesebene Vertragsbeziehungen unterhält (Postbeamtenkrankenkasse und Bundesministerium der Verteidigung als zuständige Stelle für die Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr) keine diesbezüglichen Aktivitäten. GWZ